f | Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die | f | Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die |
| Öffentlichkeit ausschließen, wenn | | Öffentlichkeit ausschließen, wenn |
| 1. | | 1. |
| eine Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der | | eine Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der |
| Sittlichkeit zu besorgen ist, | | Sittlichkeit zu besorgen ist, |
| 1a. | | 1a. |
| eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der Freiheit eines Zeugen oder | | eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der Freiheit eines Zeugen oder |
| einer anderen Person zu besorgen ist, | | einer anderen Person zu besorgen ist, |
| 2. | | 2. |
| ein wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis zur | | ein wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis zur |
| Sprache kommt, durch dessen öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige | | Sprache kommt, durch dessen öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige |
| Interessen verletzt würden, | | Interessen verletzt würden, |
| 3. | | 3. |
t | ein privates Geheimnis erörtert wird, dessen unbefugte Offenbarung durch den | t | ein privates Geheimnis erörtert wird, dessen unbefugte Offenbarung mit |
| Zeugen oder Sachverständigen mit Strafe bedroht ist, | | Strafe bedroht ist, |
| 4. | | 4. |
| eine Person unter 18 Jahren vernommen wird. | | eine Person unter 18 Jahren vernommen wird. |