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Sie können sich § 2 GewAbfV auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Begriffsbestimmungen | Begriffsbestimmungen | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: | f | 1 | Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | gewerbliche Siedlungsabfälle: | 3 | gewerbliche Siedlungsabfälle: | ||
4 | a) | 4 | a) | ||
5 | Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, | 5 | Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, | ||
6 | die aufgeführt sind in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung | 6 | die aufgeführt sind in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung | ||
n | 7 | vom 10\. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die zuletzt durch Artikel 2 der | n | 7 | vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die zuletzt durch Artikel 2 der |
8 | Verordnung vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3103) geändert worden ist, in der | 8 | Verordnung vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3103) geändert worden ist, in der | ||
9 | jeweils geltenden Fassung, insbesondere | 9 | jeweils geltenden Fassung, insbesondere | ||
10 | aa) | 10 | aa) | ||
11 | gewerbliche und industrielle Abfälle sowie | 11 | gewerbliche und industrielle Abfälle sowie | ||
12 | bb) | 12 | bb) | ||
13 | Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen, | 13 | Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen, | ||
14 | die Abfällen aus privaten Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder | 14 | die Abfällen aus privaten Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder | ||
15 | Zusammensetzung ähnlich sind, sowie | 15 | Zusammensetzung ähnlich sind, sowie | ||
16 | b) | 16 | b) | ||
17 | weitere nicht in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung | 17 | weitere nicht in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung | ||
18 | aufgeführte gewerbliche und industrielle Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, | 18 | aufgeführte gewerbliche und industrielle Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, | ||
19 | Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten Abfällen aus privaten Haushaltungen | 19 | Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten Abfällen aus privaten Haushaltungen | ||
20 | vergleichbar sind, | 20 | vergleichbar sind, | ||
21 | 2. | 21 | 2. | ||
22 | Abfälle aus privaten Haushaltungen:Abfälle, die in privaten Haushalten im | 22 | Abfälle aus privaten Haushaltungen:Abfälle, die in privaten Haushalten im | ||
23 | Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und | 23 | Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und | ||
24 | zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren | 24 | zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren | ||
25 | Anfallorten, wie Wohnheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens, | 25 | Anfallorten, wie Wohnheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens, | ||
26 | 3. | 26 | 3. | ||
27 | Bau- und Abbruchabfälle:bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallende mineralische | 27 | Bau- und Abbruchabfälle:bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallende mineralische | ||
28 | und weitere nicht mineralische Abfälle, die in Kapitel 17 der Anlage der | 28 | und weitere nicht mineralische Abfälle, die in Kapitel 17 der Anlage der | ||
29 | Abfallverzeichnis-Verordnung aufgeführt sind, mit Ausnahme der Abfälle der | 29 | Abfallverzeichnis-Verordnung aufgeführt sind, mit Ausnahme der Abfälle der | ||
30 | Abfallgruppe 17 05 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung, | 30 | Abfallgruppe 17 05 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung, | ||
31 | 4. | 31 | 4. | ||
32 | Vorbehandlungsanlage:Anlage, einschließlich eines verfahrenstechnisch | 32 | Vorbehandlungsanlage:Anlage, einschließlich eines verfahrenstechnisch | ||
33 | selbstständigen Anlagenteils einer Entsorgungsanlage, in der Abfälle vor der | 33 | selbstständigen Anlagenteils einer Entsorgungsanlage, in der Abfälle vor der | ||
34 | Verwertung vorbehandelt werden, insbesondere durch Sortierung, Zerkleinerung, | 34 | Verwertung vorbehandelt werden, insbesondere durch Sortierung, Zerkleinerung, | ||
35 | Siebung, Sichtung, Verdichtung oder Pelletierung, | 35 | Siebung, Sichtung, Verdichtung oder Pelletierung, | ||
36 | 5. | 36 | 5. | ||
37 | Aufbereitungsanlage:stationäre oder mobile Anlage, in der aus mineralischen | 37 | Aufbereitungsanlage:stationäre oder mobile Anlage, in der aus mineralischen | ||
38 | Bau- und Abbruchabfällen definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden, | 38 | Bau- und Abbruchabfällen definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden, | ||
39 | insbesondere durch Sortierung, Zerkleinerung und Klassierung, | 39 | insbesondere durch Sortierung, Zerkleinerung und Klassierung, | ||
40 | 6. | 40 | 6. | ||
t | 41 | Getrenntsammlungsquote:der Quotient der getrennt gesammelten Masse an | t | 41 | Getrenntsammlungsquote:der Quotient der zur stofflichen Verwertung getrennt |
42 | gewerblichen Siedlungsabfällen und der Gesamtmasse der bei einem Erzeuger | 42 | gesammelten Masse an gewerblichen Siedlungsabfällen und der Gesamtmasse der bei | ||
43 | anfallenden gewerblichen Siedlungsabfälle multipliziert mit 100 Prozent, | 43 | einem Erzeuger anfallenden gewerblichen Siedlungsabfälle multipliziert mit 100 | ||
44 | Prozent, | ||||
44 | 7. | 45 | 7. | ||
45 | Sortierquote:der Quotient der durch die Sortierung von Gemischen nach § 4 | 46 | Sortierquote:der Quotient der durch die Sortierung von Gemischen nach § 4 | ||
46 | Absatz 1 Satz 1 und § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie von gemischten Bau- und | 47 | Absatz 1 Satz 1 und § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie von gemischten Bau- und | ||
47 | Abbruchabfällen nach § 9 Absatz 3 Satz 1 für eine Verwertung ausgebrachten Masse | 48 | Abbruchabfällen nach § 9 Absatz 3 Satz 1 für eine Verwertung ausgebrachten Masse | ||
48 | an Abfällen und der Gesamtmasse der einer Vorbehandlungsanlage zugeführten oben | 49 | an Abfällen und der Gesamtmasse der einer Vorbehandlungsanlage zugeführten oben | ||
49 | genannten Gemische multipliziert mit 100 Prozent; bei hintereinandergeschaltet | 50 | genannten Gemische multipliziert mit 100 Prozent; bei hintereinandergeschaltet | ||
50 | betriebenen Anlagen ist die für die Verwertung ausgebrachte Masse an Abfällen | 51 | betriebenen Anlagen ist die für die Verwertung ausgebrachte Masse an Abfällen | ||
51 | die Summe der in allen Anlagen zur Verwertung aussortierten Massen an Abfällen | 52 | die Summe der in allen Anlagen zur Verwertung aussortierten Massen an Abfällen | ||
52 | und ist die Gesamtmasse der einer Vorbehandlungsanlage zugeführten Gemische die | 53 | und ist die Gesamtmasse der einer Vorbehandlungsanlage zugeführten Gemische die | ||
53 | Masse der der ersten Vorbehandlungsanlage zugeführten Gemische, | 54 | Masse der der ersten Vorbehandlungsanlage zugeführten Gemische, | ||
54 | 8. | 55 | 8. | ||
55 | Recyclingquote:der Quotient der dem Recycling zugeführten Masse an Abfällen | 56 | Recyclingquote:der Quotient der dem Recycling zugeführten Masse an Abfällen | ||
56 | und der Gesamtmasse der durch die Sortierung für eine Verwertung ausgebrachten | 57 | und der Gesamtmasse der durch die Sortierung für eine Verwertung ausgebrachten | ||
57 | Abfälle multipliziert mit 100 Prozent; bei hintereinandergeschaltet betriebenen | 58 | Abfälle multipliziert mit 100 Prozent; bei hintereinandergeschaltet betriebenen | ||
58 | Anlagen ist die dem Recycling zugeführte Masse an Abfällen die Summe der aus | 59 | Anlagen ist die dem Recycling zugeführte Masse an Abfällen die Summe der aus | ||
59 | allen Anlagen dem Recycling zugeführten Massen an Abfällen und ist die | 60 | allen Anlagen dem Recycling zugeführten Massen an Abfällen und ist die | ||
60 | Gesamtmasse der durch die Sortierung für eine Verwertung ausgebrachten Abfälle | 61 | Gesamtmasse der durch die Sortierung für eine Verwertung ausgebrachten Abfälle | ||
61 | die Summe der in allen Anlagen zur Verwertung aussortierten Massen an Abfällen. | 62 | die Summe der in allen Anlagen zur Verwertung aussortierten Massen an Abfällen. |
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