n | (1) Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, die sich gegen eine in § 53 Abs. 1 | n | (1) Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, die sich gegen eine in § 53 Absatz 1 |
| Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4 der Strafprozessordnung genannte Person richten und | | Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder Nummer 4 der Strafprozessordnung genannte Person, |
| | | im Falle von § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Strafprozessordnung beschränkt |
| | | auf Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände, richten und voraussichtlich |
| voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würden, über die diese Person das | | Erkenntnisse erbringen würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern |
| Zeugnis verweigern dürfte, sind unzulässig. Dennoch erlangte Erkenntnisse | | dürfte, sind unzulässig. Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht |
| dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich | | verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. |
| zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist zu | | Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist zu dokumentieren. Die |
| dokumentieren. Die Sätze 2 bis 3 gelten entsprechend, wenn durch eine | | Sätze 2 bis 3 gelten entsprechend, wenn durch eine Maßnahme, die sich nicht |
| Maßnahme, die sich nicht gegen eine in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4 | | gegen eine in Satz 1 genannte Person richtet, von einer dort genannten Person |
| der Strafprozessordnung genannte Person richtet, von einer dort genannten | | |
| Person Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern | | Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte. |
| dürfte. | | |
| (2) Soweit durch eine Beschränkung eine in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b | | (2) Soweit durch eine Beschränkung eine in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b |
t | oder Nr. 5 der Strafprozessordnung genannte Person betroffen wäre und dadurch | t | oder Nr. 5 der Strafprozessordnung genannte Person, im Falle von § 53 Absatz 1 |
| | | Satz 1 Nummer 3 der Strafprozessordnung mit Ausnahme von Rechtsanwälten und |
| | | Kammerrechtsbeiständen, betroffen wäre und dadurch voraussichtlich |
| voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis | | Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern |
| verweigern dürfte, ist dies im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit | | dürfte, ist dies im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Würdigung |
| unter Würdigung des öffentlichen Interesses an den von dieser Person | | des öffentlichen Interesses an den von dieser Person wahrgenommenen Aufgaben |
| wahrgenommenen Aufgaben und des Interesses an der Geheimhaltung der dieser | | und des Interesses an der Geheimhaltung der dieser Person anvertrauten oder |
| Person anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu | | bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Soweit hiernach |
| berücksichtigen. Soweit hiernach geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen | | geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen oder, soweit dies nach der Art der |
| oder, soweit dies nach der Art der Maßnahme möglich ist, zu beschränken. | | Maßnahme möglich ist, zu beschränken. |
| (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit die in § 53a der | | (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit die in § 53a der |
| Strafprozessordnung Genannten das Zeugnis verweigern dürften. | | Strafprozessordnung Genannten das Zeugnis verweigern dürften. |
| (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, sofern die | | (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, sofern die |
| zeugnisverweigerungsberechtigte Person Verdächtiger im Sinne des § 3 Abs. 2 | | zeugnisverweigerungsberechtigte Person Verdächtiger im Sinne des § 3 Abs. 2 |
| Satz 2 ist oder tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass sie | | Satz 2 ist oder tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass sie |
| dessen in § 3 Abs. 1 bezeichnete Bestrebungen durch Entgegennahme oder | | dessen in § 3 Abs. 1 bezeichnete Bestrebungen durch Entgegennahme oder |
| Weitergabe von Mitteilungen bewusst unterstützt. | | Weitergabe von Mitteilungen bewusst unterstützt. |