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Sie können sich § 21 FeV auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen. Der Bewerber hat auf Verlangen dieser Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen. Der Bewerber hat folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
(2) 1Der Bewerber hat weiter anzugeben, ob er bereits eine Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat besitzt oder besessen hat oder ob er sie bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat. 2Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem solchen Staat eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auf eine andere Klasse, ist dieser Antrag hinsichtlich der vorhandenen Klassen als Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis gemäß den §§ 30 und 31 zu werten. 3Der Bewerber hat in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, dass er mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis auf eine möglicherweise bereits vorhandene Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem solchen Staat verzichtet.
(3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
(4) Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse nach § 10 vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | ||||
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t | 1 | Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | t | 1 | Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis |
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | ||||
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f | 1 | (1) Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht | f | 1 | (1) Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht |
2 | zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder | 2 | zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder | ||
3 | in elektronischer Form zu stellen. Der Bewerber hat auf Verlangen dieser | 3 | in elektronischer Form zu stellen. Der Bewerber hat auf Verlangen dieser | ||
4 | Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen. Der Bewerber hat folgende | 4 | Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen. Der Bewerber hat folgende | ||
5 | Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: | 5 | Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: | ||
6 | 1. | 6 | 1. | ||
7 | die in § 2 Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Personendaten | 7 | die in § 2 Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Personendaten | ||
8 | sowie die Daten über den ordentlichen Wohnsitz im Inland einschließlich der | 8 | sowie die Daten über den ordentlichen Wohnsitz im Inland einschließlich der | ||
9 | Anschrift, Staatsangehörigkeit und Art des Ausweisdokumentes und | 9 | Anschrift, Staatsangehörigkeit und Art des Ausweisdokumentes und | ||
10 | 2. | 10 | 2. | ||
11 | die ausbildende Fahrschule. | 11 | die ausbildende Fahrschule. | ||
12 | (2) Der Bewerber hat weiter anzugeben, ob er bereits eine Fahrerlaubnis | 12 | (2) Der Bewerber hat weiter anzugeben, ob er bereits eine Fahrerlaubnis | ||
13 | aus einem anderen Staat besitzt oder besessen hat oder ob er sie bei einer | 13 | aus einem anderen Staat besitzt oder besessen hat oder ob er sie bei einer | ||
14 | anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat. Beantragt der Inhaber | 14 | anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat. Beantragt der Inhaber | ||
15 | einer Fahrerlaubnis aus einem solchen Staat eine Erweiterung der Fahrerlaubnis | 15 | einer Fahrerlaubnis aus einem solchen Staat eine Erweiterung der Fahrerlaubnis | ||
16 | auf eine andere Klasse, ist dieser Antrag hinsichtlich der vorhandenen Klassen | 16 | auf eine andere Klasse, ist dieser Antrag hinsichtlich der vorhandenen Klassen | ||
17 | als Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis gemäß den §§ 30 und 31 zu | 17 | als Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis gemäß den §§ 30 und 31 zu | ||
18 | werten. Der Bewerber hat in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, dass er | 18 | werten. Der Bewerber hat in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, dass er | ||
19 | mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis auf eine möglicherweise | 19 | mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis auf eine möglicherweise | ||
20 | bereits vorhandene Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem solchen Staat | 20 | bereits vorhandene Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem solchen Staat | ||
21 | verzichtet. | 21 | verzichtet. | ||
22 | (3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: | 22 | (3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: | ||
23 | 1. | 23 | 1. | ||
24 | ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, | 24 | ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, | ||
25 | 2. | 25 | 2. | ||
26 | ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 | 26 | ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 | ||
t | 27 | (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. März 2015 | t | 27 | (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. August |
28 | (BGBl. I S. 218) geändert worden ist, entspricht, | 28 | 2021 (BGBl. I S. 3682) geändert worden ist, entspricht, | ||
29 | 3. | 29 | 3. | ||
30 | bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, | 30 | bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, | ||
31 | A, B, BE, L oder T eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 oder ein Zeugnis | 31 | A, B, BE, L oder T eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 oder ein Zeugnis | ||
32 | oder ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5, | 32 | oder ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5, | ||
33 | 4. | 33 | 4. | ||
34 | bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, | 34 | bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, | ||
35 | C1E, D, D1, DE oder D1E ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und | 35 | C1E, D, D1, DE oder D1E ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und | ||
36 | geistige Eignung nach § 11 Absatz 9 und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über | 36 | geistige Eignung nach § 11 Absatz 9 und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über | ||
37 | das Sehvermögen nach § 12 Absatz 6, | 37 | das Sehvermögen nach § 12 Absatz 6, | ||
38 | 5. | 38 | 5. | ||
39 | ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe, | 39 | ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe, | ||
40 | 6. | 40 | 6. | ||
41 | bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und | 41 | bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und | ||
42 | D1E ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des | 42 | D1E ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des | ||
43 | Bundeszentralregistergesetzes. | 43 | Bundeszentralregistergesetzes. | ||
44 | Die Fahrerlaubnisbehörde kann Ausnahmen von der in Satz 1 Nummer 2 | 44 | Die Fahrerlaubnisbehörde kann Ausnahmen von der in Satz 1 Nummer 2 | ||
45 | vorgeschriebenen Gestaltung des Lichtbildes zulassen. | 45 | vorgeschriebenen Gestaltung des Lichtbildes zulassen. | ||
46 | (4) Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor | 46 | (4) Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor | ||
47 | Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse nach § 10 vorgeschriebenen | 47 | Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse nach § 10 vorgeschriebenen | ||
48 | Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden. | 48 | Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden. |
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