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(1) In einer Kindschaftssache, die
(2) Eine Kindschaftssache nach Absatz 1 ist auch dann als ein Gegenstand zu bewerten, wenn sie mehrere Kinder betrifft.
(3) Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen niedrigeren Wert festsetzen.
Bestimmte Kindschaftssachen | Bestimmte Kindschaftssachen | ||||
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t | 1 | Bestimmte Kindschaftssachen | t | 1 | Bestimmte Kindschaftssachen |
Bestimmte Kindschaftssachen | Bestimmte Kindschaftssachen | ||||
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f | 1 | (1) In einer Kindschaftssache, die | f | 1 | (1) In einer Kindschaftssache, die |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der | 3 | die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der | ||
4 | elterlichen Sorge, | 4 | elterlichen Sorge, | ||
5 | 2. | 5 | 2. | ||
6 | das Umgangsrecht einschließlich der Umgangspflegschaft, | 6 | das Umgangsrecht einschließlich der Umgangspflegschaft, | ||
7 | 3. | 7 | 3. | ||
n | 8 | das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder | n | 8 | das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, |
9 | 4. | 9 | 4. | ||
t | 10 | die Kindesherausgabe | t | 10 | die Kindesherausgabe oder |
11 | 5. | ||||
12 | die Genehmigung einer Einwilligung in einen operativen Eingriff bei einem | ||||
13 | Kind mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (§ 1631e Absatz 3 des | ||||
14 | Bürgerlichen Gesetzbuchs) | ||||
11 | betrifft, beträgt der Verfahrenswert 4 000 Euro. | 15 | betrifft, beträgt der Verfahrenswert 4 000 Euro. | ||
12 | (2) Eine Kindschaftssache nach Absatz 1 ist auch dann als ein Gegenstand zu | 16 | (2) Eine Kindschaftssache nach Absatz 1 ist auch dann als ein Gegenstand zu | ||
13 | bewerten, wenn sie mehrere Kinder betrifft. | 17 | bewerten, wenn sie mehrere Kinder betrifft. | ||
14 | (3) Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des | 18 | (3) Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des | ||
15 | Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen niedrigeren | 19 | Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen niedrigeren | ||
16 | Wert festsetzen. | 20 | Wert festsetzen. |
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