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Sie können sich § 66 EStG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. 2Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Mai 2021 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. 3Ein Anspruch in Höhe des Einmalbetrags von 100 Euro für das Kalenderjahr 2022 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat Juli 2022, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. 4Der Einmalbetrag nach den Sätzen 2 und 3 wird als Kindergeld im Rahmen der Vergleichsberechnung nach § 31 Satz 4 berücksichtigt.
(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
(3) (weggefallen)
Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | ||||
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t | 1 | Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | t | 1 | Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum |
Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | ||||
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f | 1 | (1) 1Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils | f | 1 | (1) 1Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils |
2 | 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere | 2 | 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere | ||
3 | Kind jeweils 250 Euro. 2Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den | 3 | Kind jeweils 250 Euro. 2Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den | ||
t | 4 | Monat Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Mai 2021 | t | 4 | Monat Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Juli 2022 |
5 | ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. 3Ein Anspruch in Höhe des | 5 | ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. 3Ein Anspruch in Höhe des | ||
6 | Einmalbetrags von 100 Euro für das Kalenderjahr 2022 besteht auch für ein | 6 | Einmalbetrags von 100 Euro für das Kalenderjahr 2022 besteht auch für ein | ||
7 | Kind, für das nicht für den Monat Juli 2022, jedoch für mindestens einen | 7 | Kind, für das nicht für den Monat Juli 2022, jedoch für mindestens einen | ||
8 | anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld | 8 | anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld | ||
9 | besteht. 4Der Einmalbetrag nach den Sätzen 2 und 3 wird als Kindergeld im | 9 | besteht. 4Der Einmalbetrag nach den Sätzen 2 und 3 wird als Kindergeld im | ||
10 | Rahmen der Vergleichsberechnung nach § 31 Satz 4 berücksichtigt. | 10 | Rahmen der Vergleichsberechnung nach § 31 Satz 4 berücksichtigt. | ||
11 | (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die | 11 | (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die | ||
12 | Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die | 12 | Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die | ||
13 | Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. | 13 | Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. | ||
14 | (3) (weggefallen) | 14 | (3) (weggefallen) |
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