Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum
2
2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
3
erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.