Lade...
Lade...
Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | t | 1 | Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum |
Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | (1) 1Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 204 | t | 1 | (1) Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 219 |
2 | Euro, für dritte Kinder 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind | 2 | Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind | ||
3 | jeweils 235 Euro. 2Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat | 3 | jeweils 250 Euro. | ||
4 | September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September | ||||
5 | 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein | ||||
6 | Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt. 3Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von | ||||
7 | insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für | ||||
8 | das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen | ||||
9 | Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. 4Die | ||||
10 | Einmalbeträge nach den Sätzen 2 und 3 werden als Kindergeld im Rahmen der | ||||
11 | Vergleichsberechnung nach § 31 Satz 4 berücksichtigt. | ||||
12 | (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die | 4 | (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die | ||
13 | Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die | 5 | Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die | ||
14 | Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. | 6 | Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. | ||
15 | (3) (weggefallen) | 7 | (3) (weggefallen) |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.