des Bundesrates die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 (ABl.
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Nr. L 157 S. 38) in der jeweils geltenden Fassung im Bereich der Besteuerung
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EU Nr. L 157 S. 38) in der jeweils geltenden Fassung im Bereich der
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von Zinserträgen umzusetzen. 2§ 45d Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ist
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Besteuerung von Zinserträgen umzusetzen. 2§ 45d Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2
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entsprechend anzuwenden.
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ist entsprechend anzuwenden.
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