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Euroumrechnungsrücklage | Euroumrechnungsrücklage | ||||
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f | 1 | (1) 1Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 43 | f | 1 | (1) 1Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 43 |
2 | des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, die auf Währungseinheiten der | 2 | des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, die auf Währungseinheiten der | ||
3 | an der europäischen Währungsunion teilnehmenden anderen Mitgliedstaaten oder | 3 | an der europäischen Währungsunion teilnehmenden anderen Mitgliedstaaten oder | ||
4 | auf die ECU im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des | 4 | auf die ECU im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des | ||
t | 5 | Rates vom 17. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 162 S. 1) lauten, sind am Schluss des | t | 5 | Rates vom 17. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 162 S. 1) lauten, sind am Schluss |
6 | ersten nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahres mit dem vom Rat | 6 | des ersten nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahres mit dem vom | ||
7 | der Europäischen Union gemäß Artikel 109l Absatz 4 Satz 1 des EG-Vertrages | 7 | Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 109l Absatz 4 Satz 1 des EG-Vertrages | ||
8 | unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umzurechnen und mit dem sich | 8 | unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umzurechnen und mit dem sich | ||
9 | danach ergebenden Wert anzusetzen. 2Der Gewinn, der sich aus diesem jeweiligen | 9 | danach ergebenden Wert anzusetzen. 2Der Gewinn, der sich aus diesem jeweiligen | ||
10 | Ansatz für das einzelne Wirtschaftsgut ergibt, kann in eine den steuerlichen | 10 | Ansatz für das einzelne Wirtschaftsgut ergibt, kann in eine den steuerlichen | ||
11 | Gewinn mindernde Rücklage eingestellt werden. 3Die Rücklage ist gewinnerhöhend | 11 | Gewinn mindernde Rücklage eingestellt werden. 3Die Rücklage ist gewinnerhöhend | ||
12 | aufzulösen, soweit das Wirtschaftsgut, aus dessen Bewertung sich der in die | 12 | aufzulösen, soweit das Wirtschaftsgut, aus dessen Bewertung sich der in die | ||
13 | Rücklage eingestellte Gewinn ergeben hat, aus dem Betriebsvermögen | 13 | Rücklage eingestellte Gewinn ergeben hat, aus dem Betriebsvermögen | ||
14 | ausscheidet. 4Die Rücklage ist spätestens am Schluss des fünften nach dem 31. | 14 | ausscheidet. 4Die Rücklage ist spätestens am Schluss des fünften nach dem 31. | ||
15 | Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen. | 15 | Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen. | ||
16 | (2) 1In die Euroumrechnungsrücklage gemäß Absatz 1 Satz 2 können auch Erträge | 16 | (2) 1In die Euroumrechnungsrücklage gemäß Absatz 1 Satz 2 können auch Erträge | ||
17 | eingestellt werden, die sich aus der Aktivierung von Wirtschaftsgütern auf | 17 | eingestellt werden, die sich aus der Aktivierung von Wirtschaftsgütern auf | ||
18 | Grund der unwiderruflichen Festlegung der Umrechnungskurse ergeben. 2Absatz 1 | 18 | Grund der unwiderruflichen Festlegung der Umrechnungskurse ergeben. 2Absatz 1 | ||
19 | Satz 3 gilt entsprechend. | 19 | Satz 3 gilt entsprechend. | ||
20 | (3) Die Bildung und Auflösung der jeweiligen Rücklage müssen in der | 20 | (3) Die Bildung und Auflösung der jeweiligen Rücklage müssen in der | ||
21 | Buchführung verfolgt werden können. | 21 | Buchführung verfolgt werden können. |
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