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§ 121 EnWG vollständige alte Fassung
§ 121 EnWG
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1§ 50g tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft.2Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f, 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.3§ 50j tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.
§ 121 EnWG Synopse als volle Tabelle
§ 121 EnWG
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Änderungen Überschrift
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Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j
§ 50g tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft. Die §§ 50a bis
2
50c sowie 50e, 50f, 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer
2
50c sowie 50e, 50f, 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer
3
Kraft. § 50j tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.
3
Kraft. § 50j tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.
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