Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bewertet bis zum 15.
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Dezember 2022 die Umsetzung der Vorschriften dieses Teils und evaluiert bis
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zum 1. April 2023 die Vorschriften dieses Teils und deren Auswirkungen. Die
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Berichte sind unverzüglich dem Deutschen Bundestag vorzulegen.
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