(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht bis
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zum 31. Dezember 2022 ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen
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Wasserstoffnetzes. Das Konzept soll im Lichte sich entwickelnder
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unionsrechtlicher Grundlagen vor dem Hintergrund des Ziels einer Anpassung des
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regulatorischen Rahmens zur gemeinsamen Regulierung und Finanzierung der Gas-
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und der Wasserstoffnetze Überlegungen zu einer Transformation von Gasnetzen zu
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Wasserstoffnetzen einschließlich einer schrittweise integrierten Systemplanung
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beinhalten.
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(2) Die Bundesnetzagentur hat der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2025
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einen Bericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung von
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Wasserstoffnetzen sowie Vorschläge zu deren weiterer Ausgestaltung vorzulegen.
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In diesem Bericht ist darauf einzugehen, welche Erfahrungen mit der
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Regulierung von Gasversorgungsnetzen im Hinblick auf die Beimischung von
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Wasserstoff gesammelt wurden und insbesondere welche Auswirkungen auf die
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Netzentgelte sich hieraus ergeben haben.
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