t | | t | (1) Die Betreiber von Wasserstoffnetzen, die eine Erklärung nach § 28j |
| | | Absatz 3 abgegeben haben, und die Betreiber von Fernleitungsnetzen haben der |
| | | Bundesnetzagentur in jedem geraden Kalenderjahr erstmals drei Monate nach |
| | | Vorlage des Netzentwicklungsplans Gas im Jahr 2022, spätestens aber zum 1. |
| | | September 2022, gemeinsam einen Bericht zum aktuellen Ausbaustand des |
| | | Wasserstoffnetzes und zur Entwicklung einer zukünftigen Netzplanung |
| | | Wasserstoff mit dem Zieljahr 2035 vorzulegen. Betreiber von |
| | | Wasserstoffnetzen, die keine Erklärung nach § 28j Absatz 3 abgegeben haben, |
| | | sind verpflichtet, mit den nach Satz 1 verpflichteten Betreibern von |
| | | Wasserstoffnetzen in dem Umfang zusammenzuarbeiten, der erforderlich ist, um |
| | | eine sachgerechte Erstellung dieses Berichts zu gewährleisten; sie sind |
| | | insbesondere verpflichtet, den nach Satz 1 verpflichteten Betreibern von |
| | | Wasserstoffnetzen die für die Erstellung des Berichts erforderlichen |
| | | Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. |
| | | (2) Der Bericht umfasst mögliche Kriterien zur Berücksichtigung von |
| | | Wasserstoff-Projekten sowie Anforderungen zur Ermittlung von Ausbaumaßnahmen. |
| | | Diese Kriterien enthalten insbesondere die Anforderungen einer zukünftigen |
| | | Bestimmung von Standorten für Power-to-Gas-Anlagen sowie Aufkommensquellen und |
| | | Abnahmeregionen für Wasserstoff, wobei auch Wasserstoffspeicheranlagen zu |
| | | berücksichtigen sind. In dem Bericht wird auch auf etwaige |
| | | Wechselwirkungen und Schnittstellen mit dem Netzentwicklungsplan Gas der |
| | | Fernleitungsnetzbetreiber einschließlich der notwendigen Umrüstung von |
| | | Erdgasleitungen sowie auf etwaige Wechselwirkungen und Schnittstellen mit dem |
| | | Netzentwicklungsplan Strom der Übertragungsnetzbetreiber eingegangen. |
| | | (3) Die Bundesnetzagentur kann auf der Grundlage des Berichts Empfehlungen für |
| | | die rechtliche Implementierung eines verbindlichen Netzentwicklungsplans |
| | | Wassersstoff abgeben. |