Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch
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Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Regelungen zur
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Veröffentlichung weiterer Daten zu den Kosten und Entgelten für den Zugang zu
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Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetzen, einschließlich etwaiger Betriebs- und
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Geschäftsgeheimnisse, durch die Regulierungsbehörde, Unternehmen oder
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Vereinigungen von Unternehmen zu treffen, soweit die Veröffentlichung die
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Interessen der Betroffenen am Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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nicht unangemessen beeinträchtigt und erforderlich ist für die
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Nachvollziehbarkeit der Regulierung, insbesondere des Effizienzvergleichs
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sowie der Kosten der Energiewende.
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