Lade...
Lade...
(zu § 13g) | (zu § 13g) | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1851 - 1853) | f | 1 | (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1851 - 1853) |
2 | Die Vergütung von vorläufig stillzulegenden Anlagen nach § 13g Absatz 9 wird | 2 | Die Vergütung von vorläufig stillzulegenden Anlagen nach § 13g Absatz 9 wird | ||
3 | nach folgender Formel festgesetzt: | 3 | nach folgender Formel festgesetzt: | ||
t | 4 | ![](/media/law/paraimage/tPA28m9dQwa4a0cVpVDA8w.jpg) | t | 4 | ![](/media/law/paraimage/5RAkYAC8StWY5rNKE_E5Fg.jpg) |
5 | Ergibt sich bei der Berechnung der Summe aus _H it_ \+ _FSB it − FHISTi_ ein | 5 | Ergibt sich bei der Berechnung der Summe aus _H it_ \+ _FSB it − FHISTi_ ein | ||
6 | Wert kleiner null, wird der Wert der Summe mit null festgesetzt. | 6 | Wert kleiner null, wird der Wert der Summe mit null festgesetzt. | ||
7 | Im Sinne dieser Anlage ist oder sind: | 7 | Im Sinne dieser Anlage ist oder sind: | ||
8 | _V it_ | 8 | _V it_ | ||
9 | die Vergütung, die ein Betreiber für eine stillzulegende Anlage i in einem | 9 | die Vergütung, die ein Betreiber für eine stillzulegende Anlage i in einem | ||
10 | Jahr t der Sicherheitsbereitschaft erhält, in Euro, | 10 | Jahr t der Sicherheitsbereitschaft erhält, in Euro, | ||
11 | _P t_ | 11 | _P t_ | ||
12 | der rechnerisch ermittelte jahresdurchschnittliche Preis aller verfügbaren | 12 | der rechnerisch ermittelte jahresdurchschnittliche Preis aller verfügbaren | ||
13 | Handelstage im Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-1 bis zum 30. Juni des Jahres | 13 | Handelstage im Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-1 bis zum 30. Juni des Jahres | ||
14 | T für die für das jeweilige Jahr der Sicherheitsbereitschaft t relevanten | 14 | T für die für das jeweilige Jahr der Sicherheitsbereitschaft t relevanten | ||
15 | Phelix-Base-Futures am Terminmarkt der Energiebörse European Energy Exchange | 15 | Phelix-Base-Futures am Terminmarkt der Energiebörse European Energy Exchange | ||
16 | AG in Leipzig für die jeweilige Preiszone in Euro je Megawattstunde, soweit an | 16 | AG in Leipzig für die jeweilige Preiszone in Euro je Megawattstunde, soweit an | ||
17 | der Energiebörse noch kein Preis des Futures für ein relevantes Lieferjahr | 17 | der Energiebörse noch kein Preis des Futures für ein relevantes Lieferjahr | ||
18 | ermittelt wurde, wird der Preis für das letzte verfügbare relevante Lieferjahr | 18 | ermittelt wurde, wird der Preis für das letzte verfügbare relevante Lieferjahr | ||
19 | in Ansatz gebracht, | 19 | in Ansatz gebracht, | ||
20 | _RD i_ | 20 | _RD i_ | ||
21 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen Erlöse | 21 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen Erlöse | ||
22 | für Anpassungen der Einspeisung nach § 13a als jährlicher Durchschnitt im | 22 | für Anpassungen der Einspeisung nach § 13a als jährlicher Durchschnitt im | ||
23 | Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. Juni des Jahres T in Euro je | 23 | Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. Juni des Jahres T in Euro je | ||
24 | Megawattstunde, | 24 | Megawattstunde, | ||
25 | _RE i_ | 25 | _RE i_ | ||
26 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen | 26 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen | ||
27 | Regelenergieerlöse als jährlicher Durchschnitt im Zeitraum vom 1. Juli des | 27 | Regelenergieerlöse als jährlicher Durchschnitt im Zeitraum vom 1. Juli des | ||
28 | Jahres T-3 bis zum 30. Juni des Jahres T in Euro je Megawattstunde, | 28 | Jahres T-3 bis zum 30. Juni des Jahres T in Euro je Megawattstunde, | ||
29 | _O i_ | 29 | _O i_ | ||
30 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen | 30 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen | ||
31 | Optimierungsmehrerlöse im Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. Juni | 31 | Optimierungsmehrerlöse im Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. Juni | ||
32 | des Jahres T gegenüber dem jahresdurchschnittlichen Spotmarktpreis als | 32 | des Jahres T gegenüber dem jahresdurchschnittlichen Spotmarktpreis als | ||
33 | jährlicher Durchschnitt im Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. | 33 | jährlicher Durchschnitt im Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. | ||
34 | Juni des Jahres T in Euro je Megawattstunde, | 34 | Juni des Jahres T in Euro je Megawattstunde, | ||
35 | _W i_ | 35 | _W i_ | ||
36 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen | 36 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen | ||
37 | Wärmelieferungserlöse als jährlicher Durchschnitt im Zeitraum vom 1. Juli des | 37 | Wärmelieferungserlöse als jährlicher Durchschnitt im Zeitraum vom 1. Juli des | ||
38 | Jahres T-3 bis zum 30. Juni des Jahres T in Euro je Megawattstunde, | 38 | Jahres T-3 bis zum 30. Juni des Jahres T in Euro je Megawattstunde, | ||
39 | _RHB i_ | 39 | _RHB i_ | ||
40 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen | 40 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen | ||
41 | kurzfristig variablen Betriebskosten für Brennstoffe, Logistik sowie sonstige | 41 | kurzfristig variablen Betriebskosten für Brennstoffe, Logistik sowie sonstige | ||
42 | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zur Erzeugung einer Megawattstunde Strom – | 42 | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zur Erzeugung einer Megawattstunde Strom – | ||
43 | einschließlich der Betriebskosten der damit verbundenen Wärmeauskopplung als | 43 | einschließlich der Betriebskosten der damit verbundenen Wärmeauskopplung als | ||
44 | jährlicher Durchschnitt der T-3 bis T-1 in Euro je Megawattstunde; bei | 44 | jährlicher Durchschnitt der T-3 bis T-1 in Euro je Megawattstunde; bei | ||
45 | konzernintern bezogenen Lieferungen und Leistungen bleiben etwaige Margen | 45 | konzernintern bezogenen Lieferungen und Leistungen bleiben etwaige Margen | ||
46 | außer Betracht (Zwischenergebniseliminierung); wenn Kraftwerksbetrieb und | 46 | außer Betracht (Zwischenergebniseliminierung); wenn Kraftwerksbetrieb und | ||
47 | Tagebaubetrieb bei verschiedenen Gesellschaften liegen, sind für Brennstoffe | 47 | Tagebaubetrieb bei verschiedenen Gesellschaften liegen, sind für Brennstoffe | ||
48 | und Logistik die variablen Förder- und Logistikkosten der | 48 | und Logistik die variablen Förder- und Logistikkosten der | ||
49 | Tagebaugesellschaften zu berücksichtigen, | 49 | Tagebaugesellschaften zu berücksichtigen, | ||
50 | _C i_ | 50 | _C i_ | ||
51 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber zur Erzeugung der | 51 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber zur Erzeugung der | ||
52 | Strommenge Ei nachgewiesenen Kohlendioxidemissionen als jährlicher | 52 | Strommenge Ei nachgewiesenen Kohlendioxidemissionen als jährlicher | ||
53 | Durchschnitt des Zeitraums vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. Juni des | 53 | Durchschnitt des Zeitraums vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. Juni des | ||
54 | Jahres T in Tonnen Kohlendioxid, | 54 | Jahres T in Tonnen Kohlendioxid, | ||
55 | _E i_ | 55 | _E i_ | ||
56 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesene an das | 56 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesene an das | ||
57 | Netz der allgemeinen Versorgung und in Eigenversorgungsnetze abgegebene | 57 | Netz der allgemeinen Versorgung und in Eigenversorgungsnetze abgegebene | ||
58 | Strommenge der stillzulegenden Anlage (Netto-Stromerzeugung) als jährlicher | 58 | Strommenge der stillzulegenden Anlage (Netto-Stromerzeugung) als jährlicher | ||
59 | Durchschnitt des Zeitraums vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. Juni des | 59 | Durchschnitt des Zeitraums vom 1. Juli des Jahres T-3 bis zum 30. Juni des | ||
60 | Jahres T in Megawattstunden, | 60 | Jahres T in Megawattstunden, | ||
61 | _EUA t_ | 61 | _EUA t_ | ||
62 | der rechnerisch ermittelte jahresdurchschnittliche Preis aller verfügbaren | 62 | der rechnerisch ermittelte jahresdurchschnittliche Preis aller verfügbaren | ||
63 | Handelstage im Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-1 bis zum 30. Juni des Jahres | 63 | Handelstage im Zeitraum vom 1. Juli des Jahres T-1 bis zum 30. Juni des Jahres | ||
64 | T für die für das jeweilige Jahr t der Sicherheitsbereitschaft relevanten | 64 | T für die für das jeweilige Jahr t der Sicherheitsbereitschaft relevanten | ||
65 | Jahresfutures für Emissionsberechtigungen (EUA) am Terminmarkt der | 65 | Jahresfutures für Emissionsberechtigungen (EUA) am Terminmarkt der | ||
66 | Energiebörse European Energy Exchange AG in Leipzig für die jeweilige | 66 | Energiebörse European Energy Exchange AG in Leipzig für die jeweilige | ||
67 | Preiszone in Euro je Tonne Kohlendioxid, soweit an der Energiebörse noch kein | 67 | Preiszone in Euro je Tonne Kohlendioxid, soweit an der Energiebörse noch kein | ||
68 | Preis des Jahresfutures für ein relevantes Lieferjahr ermittelt wurde, wird | 68 | Preis des Jahresfutures für ein relevantes Lieferjahr ermittelt wurde, wird | ||
69 | der Preis für das letzte verfügbare relevante Lieferjahr in Ansatz gebracht, | 69 | der Preis für das letzte verfügbare relevante Lieferjahr in Ansatz gebracht, | ||
70 | _H it_ | 70 | _H it_ | ||
71 | die für eine stillzulegende Anlage i in einem Jahr t der | 71 | die für eine stillzulegende Anlage i in einem Jahr t der | ||
72 | Sicherheitsbereitschaft von dem Betreiber nachgewiesenen Kosten zur | 72 | Sicherheitsbereitschaft von dem Betreiber nachgewiesenen Kosten zur | ||
73 | Herstellung der Sicherheitsbereitschaft mit Blick auf die Stilllegung in Euro, | 73 | Herstellung der Sicherheitsbereitschaft mit Blick auf die Stilllegung in Euro, | ||
74 | in der Sicherheitsbereitschaft werden auch nachgewiesene Kosten zur | 74 | in der Sicherheitsbereitschaft werden auch nachgewiesene Kosten zur | ||
75 | Herstellung der Sicherheitsbereitschaft berücksichtigt, die vor Beginn der | 75 | Herstellung der Sicherheitsbereitschaft berücksichtigt, die vor Beginn der | ||
76 | Sicherheitsbereitschaft entstanden sind, | 76 | Sicherheitsbereitschaft entstanden sind, | ||
77 | _FSB it_ | 77 | _FSB it_ | ||
78 | die für eine stillzulegende Anlage i in einem Jahr t der | 78 | die für eine stillzulegende Anlage i in einem Jahr t der | ||
79 | Sicherheitsbereitschaft von dem Betreiber nachgewiesenen fixen Betriebskosten | 79 | Sicherheitsbereitschaft von dem Betreiber nachgewiesenen fixen Betriebskosten | ||
80 | während der Sicherheitsbereitschaft in Euro, in der Sicherheitsbereitschaft | 80 | während der Sicherheitsbereitschaft in Euro, in der Sicherheitsbereitschaft | ||
81 | werden auch nachgewiesene fixe Betriebskosten der Sicherheitsbereitschaft | 81 | werden auch nachgewiesene fixe Betriebskosten der Sicherheitsbereitschaft | ||
82 | berücksichtigt, die vor Beginn der Sicherheitsbereitschaft entstanden sind, | 82 | berücksichtigt, die vor Beginn der Sicherheitsbereitschaft entstanden sind, | ||
83 | _FHIST i_ | 83 | _FHIST i_ | ||
84 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen fixen | 84 | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen fixen | ||
85 | Betriebskosten ohne Tagebau und Logistik als jährlicher Durchschnitt der Jahre | 85 | Betriebskosten ohne Tagebau und Logistik als jährlicher Durchschnitt der Jahre | ||
86 | 2018 und 2019 in Euro, | 86 | 2018 und 2019 in Euro, | ||
87 | _i_ | 87 | _i_ | ||
88 | die jeweilige stillzulegende Anlage, | 88 | die jeweilige stillzulegende Anlage, | ||
89 | _T_ | 89 | _T_ | ||
90 | Jahr der Überführung in die Sicherheitsbereitschaft zum 31. Dezember gemäß | 90 | Jahr der Überführung in die Sicherheitsbereitschaft zum 31. Dezember gemäß | ||
91 | Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, | 91 | Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, | ||
92 | _t_ | 92 | _t_ | ||
93 | das jeweilige Jahr der Sicherheitsbereitschaft, das sich jeweils auf den | 93 | das jeweilige Jahr der Sicherheitsbereitschaft, das sich jeweils auf den | ||
94 | Zeitraum vom 1. Januar bis zum Datum der endgültigen Stilllegung gemäß Anlage | 94 | Zeitraum vom 1. Januar bis zum Datum der endgültigen Stilllegung gemäß Anlage | ||
95 | 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes bezieht. | 95 | 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes bezieht. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.