Beim Deutschen Bundestag wird eine Reformkommission eingesetzt, die sich
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mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet. Sie befasst
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sich auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren, der Dauer der
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Legislaturperiode und entwickelt Vorschläge zur Modernisierung der
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Parlamentsarbeit. Die Reformkommission wird darüber hinaus Maßnahmen
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empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf
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den Kandidatenlisten und im Deutschen Bundestag zu erreichen. Die
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Kommission soll spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihre Ergebnisse vorlegen. Das
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Nähere regelt ein vom Deutschen Bundestag unverzüglich zu verabschiedender
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Einsetzungsbeschluss.
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