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Bundeswahlordnung | Bundeswahlordnung | ||||
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n | 1 | (1) Das Bundesministerium des Innern erläßt die zur Durchführung dieses | n | 1 | (1) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erläßt die zur |
2 | Gesetzes erforderliche Bundeswahlordnung. Es trifft darin insbesondere | 2 | Durchführung dieses Gesetzes erforderliche Bundeswahlordnung. Es trifft darin | ||
3 | Rechtsvorschriften über | 3 | insbesondere Rechtsvorschriften über | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | die Bestellung der Wahlleiter und Wahlvorsteher, die Bildung der | 5 | die Bestellung der Wahlleiter und Wahlvorsteher, die Bildung der | ||
6 | Wahlausschüsse und Wahlvorstände sowie über die Tätigkeit, Beschlußfähigkeit und | 6 | Wahlausschüsse und Wahlvorstände sowie über die Tätigkeit, Beschlußfähigkeit und | ||
7 | das Verfahren der Wahlorgane, | 7 | das Verfahren der Wahlorgane, | ||
8 | 2. | 8 | 2. | ||
9 | die Berufung in ein Wahlehrenamt, über den Ersatz von Auslagen für Inhaber | 9 | die Berufung in ein Wahlehrenamt, über den Ersatz von Auslagen für Inhaber | ||
10 | von Wahlehrenämtern und über das Bußgeldverfahren, | 10 | von Wahlehrenämtern und über das Bußgeldverfahren, | ||
11 | 3. | 11 | 3. | ||
12 | die Wahlzeit, | 12 | die Wahlzeit, | ||
13 | 4. | 13 | 4. | ||
14 | die Bildung der Wahlbezirke und ihre Bekanntmachung, | 14 | die Bildung der Wahlbezirke und ihre Bekanntmachung, | ||
15 | 5. | 15 | 5. | ||
16 | die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Wählerverzeichnisse, | 16 | die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Wählerverzeichnisse, | ||
17 | deren Führung, Berichtigung und Abschluss, über die Einsicht in die | 17 | deren Führung, Berichtigung und Abschluss, über die Einsicht in die | ||
18 | Wählerverzeichnisse, über den Einspruch und die Beschwerde gegen das | 18 | Wählerverzeichnisse, über den Einspruch und die Beschwerde gegen das | ||
19 | Wählerverzeichnis sowie über die Benachrichtigung der Wahlberechtigten, | 19 | Wählerverzeichnis sowie über die Benachrichtigung der Wahlberechtigten, | ||
20 | 6. | 20 | 6. | ||
21 | die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen, deren | 21 | die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen, deren | ||
22 | Ausstellung, über den Einspruch und die Beschwerde gegen die Ablehnung von | 22 | Ausstellung, über den Einspruch und die Beschwerde gegen die Ablehnung von | ||
23 | Wahlscheinen, | 23 | Wahlscheinen, | ||
24 | 7. | 24 | 7. | ||
25 | den Nachweis der Wahlrechtsvoraussetzungen, | 25 | den Nachweis der Wahlrechtsvoraussetzungen, | ||
26 | 8. | 26 | 8. | ||
27 | das Verfahren der Wahlorgane nach § 18 Absatz 2 bis 4a, | 27 | das Verfahren der Wahlorgane nach § 18 Absatz 2 bis 4a, | ||
28 | 9. | 28 | 9. | ||
29 | Einreichung, Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie der dazugehörigen | 29 | Einreichung, Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie der dazugehörigen | ||
30 | Unterlagen, über ihre Prüfung, die Beseitigung von Mängeln, ihre Zulassung, die | 30 | Unterlagen, über ihre Prüfung, die Beseitigung von Mängeln, ihre Zulassung, die | ||
31 | Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses und des | 31 | Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses und des | ||
32 | Landeswahlausschusses sowie die Bekanntgabe der Wahlvorschläge, | 32 | Landeswahlausschusses sowie die Bekanntgabe der Wahlvorschläge, | ||
33 | 10. | 33 | 10. | ||
34 | Form und Inhalt des Stimmzettels und über den Stimmzettelumschlag, | 34 | Form und Inhalt des Stimmzettels und über den Stimmzettelumschlag, | ||
35 | 11. | 35 | 11. | ||
36 | Bereitstellung, Einrichtung und Bekanntmachung der Wahlräume sowie über | 36 | Bereitstellung, Einrichtung und Bekanntmachung der Wahlräume sowie über | ||
37 | Wahlschutzvorrichtungen und Wahlzellen, | 37 | Wahlschutzvorrichtungen und Wahlzellen, | ||
38 | 12. | 38 | 12. | ||
39 | die Stimmabgabe, auch soweit besondere Verhältnisse besondere Regelungen | 39 | die Stimmabgabe, auch soweit besondere Verhältnisse besondere Regelungen | ||
40 | erfordern, | 40 | erfordern, | ||
41 | 13. | 41 | 13. | ||
42 | die Briefwahl, | 42 | die Briefwahl, | ||
43 | 14. | 43 | 14. | ||
44 | die Abgabe und Aufnahme von Versicherungen an Eides statt, | 44 | die Abgabe und Aufnahme von Versicherungen an Eides statt, | ||
45 | 15. | 45 | 15. | ||
46 | die Wahl in Kranken- und Pflegeanstalten, Klöstern, gesperrten Wohnstätten | 46 | die Wahl in Kranken- und Pflegeanstalten, Klöstern, gesperrten Wohnstätten | ||
47 | sowie sozialtherapeutischen und Justizvollzugsanstalten, | 47 | sowie sozialtherapeutischen und Justizvollzugsanstalten, | ||
48 | 16. | 48 | 16. | ||
49 | die Feststellung der Wahlergebnisse, ihre Weitermeldung und Bekanntgabe | 49 | die Feststellung der Wahlergebnisse, ihre Weitermeldung und Bekanntgabe | ||
50 | sowie die Benachrichtigung der Gewählten, | 50 | sowie die Benachrichtigung der Gewählten, | ||
51 | 17. | 51 | 17. | ||
52 | die Durchführung von Nachwahlen, Wiederholungswahlen und Ersatzwahlen sowie | 52 | die Durchführung von Nachwahlen, Wiederholungswahlen und Ersatzwahlen sowie | ||
53 | die Berufung von Listennachfolgern. | 53 | die Berufung von Listennachfolgern. | ||
54 | (2) Die Rechtsvorschriften bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. | 54 | (2) Die Rechtsvorschriften bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. | ||
t | 55 | (3) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Falle einer Auflösung | t | 55 | (3) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, im |
56 | des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der | 56 | Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz | ||
57 | Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne | 57 | und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch | ||
58 | Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. | 58 | Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. |
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