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Sie können sich § 185 BRAO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Der Präsident vertritt die Bundesrechtsanwaltskammer gerichtlich und außergerichtlich.
(2) 1Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums. 2Er führt die Beschlüsse des Präsidiums und der Hauptversammlung aus.
(3) Der Präsident führt in den Sitzungen des Präsidiums und in der Hauptversammlung den Vorsitz.
(4) 1Der Präsident erstattet dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jährlich einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeit der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums. 2Er zeigt ihm ferner das Ergebnis der Wahlen zum Präsidium an.
(5) Durch die Satzung der Kammer können dem Präsidenten weitere Aufgaben übertragen werden.
Aufgaben des Präsidenten | Aufgaben des Präsidenten | ||||
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t | 1 | Aufgaben des Präsidenten | t | 1 | Aufgaben des Präsidenten |
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f | 1 | (1) Der Präsident vertritt die Bundesrechtsanwaltskammer gerichtlich und | f | 1 | (1) Der Präsident vertritt die Bundesrechtsanwaltskammer gerichtlich und |
2 | außergerichtlich. | 2 | außergerichtlich. | ||
3 | (2) Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der | 3 | (2) Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der | ||
4 | Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums. Er führt die Beschlüsse des | 4 | Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums. Er führt die Beschlüsse des | ||
5 | Präsidiums und der Hauptversammlung aus. | 5 | Präsidiums und der Hauptversammlung aus. | ||
6 | (3) Der Präsident führt in den Sitzungen des Präsidiums und in der | 6 | (3) Der Präsident führt in den Sitzungen des Präsidiums und in der | ||
7 | Hauptversammlung den Vorsitz. | 7 | Hauptversammlung den Vorsitz. | ||
8 | (4) Der Präsident erstattet dem Bundesministerium der Justiz und für | 8 | (4) Der Präsident erstattet dem Bundesministerium der Justiz und für | ||
n | 9 | Verbraucherschutz jährlich einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeit der | n | 9 | Verbraucherschutz jährlich Bericht über die Tätigkeit der |
10 | Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums. Er zeigt ihm ferner das | 10 | Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums. Er zeigt ihm ferner das | ||
11 | Ergebnis der Wahlen zum Präsidium an. | 11 | Ergebnis der Wahlen zum Präsidium an. | ||
t | 12 | (5) Durch die Satzung der Kammer können dem Präsidenten weitere Aufgaben | t | 12 | (5) Durch die Satzung der Bundesrechtsanwaltskammer können dem Präsidenten |
13 | übertragen werden. | 13 | weitere Aufgaben übertragen werden. |
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