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Sie können sich § 107 BRAO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Die Beisitzer aus den Reihen der Rechtsanwälte werden von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf die Dauer von fünf Jahren berufen. 2Sie können nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder berufen werden.
(2) 1Die anwaltlichen Beisitzer werden der Vorschlagsliste entnommen, die das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer auf Grund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einreicht. 2Im übrigen gilt § 94 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 entsprechend. 3Die Vorschlagsliste soll mindestens die doppelte Zahl von Rechtsanwälten enthalten.
(3) Scheidet ein anwaltlicher Beisitzer vorzeitig aus, so wird für den Rest seiner Amtszeit ein Nachfolger berufen.
(4) (weggefallen)
Rechtsanwälte als Beisitzer | Rechtsanwälte als Beisitzer | ||||
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t | 1 | Rechtsanwälte als Beisitzer | t | 1 | Rechtsanwälte als Beisitzer |
Rechtsanwälte als Beisitzer | Rechtsanwälte als Beisitzer | ||||
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f | 1 | (1) Die Beisitzer aus den Reihen der Rechtsanwälte werden von dem | f | 1 | (1) Die Beisitzer aus den Reihen der Rechtsanwälte werden von dem |
2 | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf die Dauer von fünf | 2 | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf die Dauer von fünf | ||
3 | Jahren berufen. Sie können nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder berufen | 3 | Jahren berufen. Sie können nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder berufen | ||
4 | werden. | 4 | werden. | ||
5 | (2) Die anwaltlichen Beisitzer werden der Vorschlagsliste entnommen, die | 5 | (2) Die anwaltlichen Beisitzer werden der Vorschlagsliste entnommen, die | ||
6 | das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer auf Grund von Vorschlägen der | 6 | das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer auf Grund von Vorschlägen der | ||
7 | Rechtsanwaltskammern dem Bundesministerium der Justiz und für | 7 | Rechtsanwaltskammern dem Bundesministerium der Justiz und für | ||
t | 8 | Verbraucherschutz einreicht. Im übrigen gilt § 94 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 | t | 8 | Verbraucherschutz einreicht. Das Bundesministerium der Justiz und für |
9 | entsprechend. Die Vorschlagsliste soll mindestens die doppelte Zahl von | 9 | Verbraucherschutz bestimmt nach Anhörung der Bundesrechtsanwaltskammer, welche | ||
10 | Rechtsanwälten enthalten. | 10 | Zahl von Mitgliedern erforderlich ist. Die Vorschlagsliste soll mindestens | ||
11 | die doppelte Zahl von Rechtsanwälten enthalten. | ||||
11 | (3) Scheidet ein anwaltlicher Beisitzer vorzeitig aus, so wird für den Rest | 12 | (3) Scheidet ein anwaltlicher Beisitzer vorzeitig aus, so wird für den Rest | ||
12 | seiner Amtszeit ein Nachfolger berufen. | 13 | seiner Amtszeit ein Nachfolger berufen. | ||
13 | (4) (weggefallen) | 14 | (4) (weggefallen) |
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