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Sie können sich § 72 BRAO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. 2Das gleiche gilt für die von dem Vorstand vorzunehmenden Wahlen. 3Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, bei Wahlen entscheidet das Los.
(2) 1Ein Mitglied darf in eigenen Angelegenheiten nicht mitstimmen. 2Dies gilt jedoch nicht für Wahlen.
(3) Über die Beschlüsse des Vorstandes und über die Ergebnisse von Wahlen ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
(4) Beschlüsse des Vorstandes können in schriftlicher Abstimmung gefaßt werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes widerspricht.
Beschlüsse des Vorstandes | Beschlüsse des Vorstandes | ||||
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t | 1 | Beschlüsse des Vorstandes | t | 1 | Beschlüsse des Vorstandes |
Beschlüsse des Vorstandes | Beschlüsse des Vorstandes | ||||
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f | 1 | (1) Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit | f | 1 | (1) Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit |
2 | gefaßt. Das gleiche gilt für die von dem Vorstand vorzunehmenden Wahlen. | 2 | gefaßt. Das gleiche gilt für die von dem Vorstand vorzunehmenden Wahlen. | ||
3 | Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, bei | 3 | Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, bei | ||
4 | Wahlen entscheidet das Los. | 4 | Wahlen entscheidet das Los. | ||
5 | (2) Ein Mitglied darf in eigenen Angelegenheiten nicht mitstimmen. Dies gilt | 5 | (2) Ein Mitglied darf in eigenen Angelegenheiten nicht mitstimmen. Dies gilt | ||
6 | jedoch nicht für Wahlen. | 6 | jedoch nicht für Wahlen. | ||
7 | (3) Über die Beschlüsse des Vorstandes und über die Ergebnisse von Wahlen ist | 7 | (3) Über die Beschlüsse des Vorstandes und über die Ergebnisse von Wahlen ist | ||
8 | ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu | 8 | ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu | ||
9 | unterzeichnen ist. | 9 | unterzeichnen ist. | ||
t | 10 | (4) Beschlüsse des Vorstandes können in schriftlicher Abstimmung gefaßt | t | 10 | (4) Beschlüsse des Vorstandes können auch ohne Zusammenkunft gefasst |
11 | werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes widerspricht. | 11 | werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht und sich mindestens die | ||
12 | Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung beteiligt. Abstimmungen | ||||
13 | sind schriftlich durchzuführen. |
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