Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Notar oder
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verletzen, begehen ein Dienstvergehen.
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ein Notarassessor seine Amtspflichten schuldhaft verletzt hat und die
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Amtspflichtverletzung nicht nur leichter Art war, so hat die Aufsichtsbehörde
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gegen ihn wegen des Dienstvergehens ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
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