Lade...
Lade...
Sie können sich § 34 BNotO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Der Notar hat der Aufsichtsbehörde sowie derjenigen Notarkammer, in deren Bezirk er seinen Amtssitz hat, unverzüglich mitzuteilen, wenn er feststellt oder begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
Meldepflichten | Meldepflichten | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | Der Notar hat der Aufsichtsbehörde sowie derjenigen Notarkammer, in deren | f | 1 | Der Notar hat der Aufsichtsbehörde sowie derjenigen Notarkammer, in deren |
2 | Bezirk er seinen Amtssitz hat, unverzüglich mitzuteilen, wenn er feststellt | 2 | Bezirk er seinen Amtssitz hat, unverzüglich mitzuteilen, wenn er feststellt | ||
3 | oder begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass | 3 | oder begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | sein Amtssiegel dauerhaft oder zeitweise abhandengekommen ist oder | 5 | sein Amtssiegel dauerhaft oder zeitweise abhandengekommen ist oder | ||
6 | missbraucht wurde oder eine Fälschung seines Amtssiegels im Umlauf ist, | 6 | missbraucht wurde oder eine Fälschung seines Amtssiegels im Umlauf ist, | ||
7 | 2. | 7 | 2. | ||
8 | seine qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit | 8 | seine qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit | ||
9 | abhandengekommen ist, missbraucht oder manipuliert wurde oder Wissensdaten zur | 9 | abhandengekommen ist, missbraucht oder manipuliert wurde oder Wissensdaten zur | ||
10 | Identifikation des Notars gegenüber der qualifizierten elektronischen | 10 | Identifikation des Notars gegenüber der qualifizierten elektronischen | ||
11 | Signaturerstellungseinheit einer anderen Person bekannt geworden sind, | 11 | Signaturerstellungseinheit einer anderen Person bekannt geworden sind, | ||
12 | 3. | 12 | 3. | ||
13 | Wissensdaten oder andere Vorkehrungen, die zum Schutz des Elektronischen | 13 | Wissensdaten oder andere Vorkehrungen, die zum Schutz des Elektronischen | ||
n | 14 | Urkundenarchivs, des Elektronischen Notaraktenspeichers, des Zentralen | n | 14 | Urkundenarchivs, des Elektronischen Notariatsaktenspeichers, des Zentralen |
15 | Vorsorgeregisters oder des Zentralen Testamentsregisters vor unbefugtem Zugang | 15 | Vorsorgeregisters oder des Zentralen Testamentsregisters vor unbefugtem Zugang | ||
16 | vorgesehen sind, missbraucht, manipuliert oder Unbefugten zugänglich geworden | 16 | vorgesehen sind, missbraucht, manipuliert oder Unbefugten zugänglich geworden | ||
17 | sind. | 17 | sind. | ||
18 | Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 hat der Notar außerdem unverzüglich eine | 18 | Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 hat der Notar außerdem unverzüglich eine | ||
19 | Sperrung des qualifizierten Zertifikats bei dem Vertrauensdiensteanbieter zu | 19 | Sperrung des qualifizierten Zertifikats bei dem Vertrauensdiensteanbieter zu | ||
20 | veranlassen und den Nachweis über die Sperrung mit der Mitteilung nach Satz 1 | 20 | veranlassen und den Nachweis über die Sperrung mit der Mitteilung nach Satz 1 | ||
21 | vorzulegen. Im Fall des Satzes 1 Nummer 3 hat die Notarkammer unverzüglich die | 21 | vorzulegen. Im Fall des Satzes 1 Nummer 3 hat die Notarkammer unverzüglich die | ||
22 | Bundesnotarkammer zu unterrichten, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass | 22 | Bundesnotarkammer zu unterrichten, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass | ||
23 | die Sicherheit des Elektronischen Urkundenarchivs, des Elektronischen | 23 | die Sicherheit des Elektronischen Urkundenarchivs, des Elektronischen | ||
t | 24 | Notaraktenspeichers, des Zentralen Vorsorgeregisters oder des Zentralen | t | 24 | Notariatsaktenspeichers, des Zentralen Vorsorgeregisters oder des Zentralen |
25 | Testamentsregisters auch im Hinblick auf die von anderen Stellen übermittelten | 25 | Testamentsregisters auch im Hinblick auf die von anderen Stellen übermittelten | ||
26 | oder verwahrten Daten betroffen ist. | 26 | oder verwahrten Daten betroffen ist. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.