(1) Der Notar hat bei der Ausbildung des beruflichen Nachwuchses und von
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Referendaren nach besten Kräften mitzuwirken.
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Referendaren nach besten Kräften mitzuwirken.
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(2) Der Notar hat den von ihm beschäftigten Auszubildenden eine sorgfältige
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(2) Der Notar hat den von ihm beschäftigten Auszubildenden eine sorgfältige
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Fachausbildung zu vermitteln.
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Fachausbildung zu vermitteln.
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