Zum hauptberuflichen Notar soll nur bestellt werden, wer bei Ablauf der
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Bewerbungsfrist einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor geleistet
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hat und sich im Anwärterdienst des Landes befindet, in dem er sich um die
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Bestellung bewirbt. Die Landesjustizverwaltung kann bestimmen, dass der
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dreijährige Anwärterdienst erst zum Zeitpunkt der Bestellung geleistet sein
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muss.
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