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Sie können sich § 37g BImSchG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Nachdem der Bericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, übermittelt die Bundesregierung den Bericht nach § 64 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat.
Bericht der Bundesregierung | Bericht der Bundesregierung | ||||
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t | 1 | Bericht der Bundesregierung | t | 1 | Bericht der Bundesregierung |
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f | 1 | Nachdem der Bericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG der Europäischen | f | 1 | Nachdem der Bericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG der Europäischen |
2 | Kommission vorgelegt wurde, übermittelt die Bundesregierung den Bericht nach § | 2 | Kommission vorgelegt wurde, übermittelt die Bundesregierung den Bericht nach § | ||
3 | 64 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung dem Deutschen Bundestag und dem | 3 | 64 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung dem Deutschen Bundestag und dem | ||
t | 4 | Bundesrat. | t | 4 | Bundesrat. Die Bundesregierung evaluiert die §§ 37a bis 37f dieses Gesetzes |
5 | sowie die auf Grund dieser Regelungen erlassenen Verordnungen, insbesondere | ||||
6 | die Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote, die | ||||
7 | Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten | ||||
8 | biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote, die Verordnung zur Festlegung | ||||
9 | weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen sowie die | ||||
10 | Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und legt dem Deutschen Bundestag bis | ||||
11 | zum 31. März 2024 und dann alle zwei Jahre einen Erfahrungsbericht vor. Der | ||||
12 | Bericht enthält insbesondere Angaben über | ||||
13 | 1. | ||||
14 | die Entwicklung des nachhaltigen Rohstoffpotenzials für die | ||||
15 | unterschiedlichen Erfüllungsoptionen, | ||||
16 | 2. | ||||
17 | den Stand der technischen Entwicklung und Kosten unterschiedlicher | ||||
18 | Herstellungstechnologien für Biokraftstoffe, Wasserstoff, strombasierte | ||||
19 | Kraftstoffe und anderer Erfüllungsoptionen, | ||||
20 | 3. | ||||
21 | die Produktionskapazitäten unterschiedlicher Erfüllungsoptionen, | ||||
22 | insbesondere der Mengen an Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen, die | ||||
23 | durch dieses Gesetz angereizt werden, | ||||
24 | 4. | ||||
25 | die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und Auswirkungen der | ||||
26 | ansteigenden Treibhausgasminderungs-Quote auf Natur, Umwelt und Artenvielfalt, | ||||
27 | 5. | ||||
28 | die Angemessenheit der Höhe der unterschiedlichen Anrechnungsfaktoren der | ||||
29 | betreffenden Erfüllungsoptionen und der Höhe der Ausgleichsabgaben. | ||||
30 | Der Bericht gibt auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Regelwerkes. |
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