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Sie können sich § 356 BGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. 2Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt
(3) 1Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. 2Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. 3Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen:
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch unter folgenden Voraussetzungen:
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen | Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen | ||||
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t | 1 | Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und | t | 1 | Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und |
2 | Fernabsatzverträgen | 2 | Fernabsatzverträgen |
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen | Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen | ||||
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f | 1 | (1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das | f | 1 | (1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das |
2 | Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 | 2 | Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 | ||
3 | Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere | 3 | Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere | ||
4 | eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen | 4 | eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen | ||
5 | und zu übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, | 5 | und zu übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, | ||
6 | muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf | 6 | muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf | ||
7 | einem dauerhaften Datenträger bestätigen. | 7 | einem dauerhaften Datenträger bestätigen. | ||
8 | (2) Die Widerrufsfrist beginnt | 8 | (2) Die Widerrufsfrist beginnt | ||
9 | 1. | 9 | 1. | ||
10 | bei einem Verbrauchsgüterkauf, | 10 | bei einem Verbrauchsgüterkauf, | ||
11 | a) | 11 | a) | ||
12 | der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder | 12 | der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder | ||
13 | ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten | 13 | ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten | ||
14 | hat, | 14 | hat, | ||
15 | b) | 15 | b) | ||
16 | bei dem der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen | 16 | bei dem der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen | ||
17 | Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der | 17 | Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der | ||
18 | Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die | 18 | Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die | ||
19 | letzte Ware erhalten hat, | 19 | letzte Ware erhalten hat, | ||
20 | c) | 20 | c) | ||
21 | bei dem die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, | 21 | bei dem die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, | ||
22 | sobald der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht | 22 | sobald der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht | ||
23 | Frachtführer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat, | 23 | Frachtführer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat, | ||
24 | d) | 24 | d) | ||
25 | der auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum | 25 | der auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum | ||
26 | gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der | 26 | gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der | ||
27 | nicht Frachtführer ist, die erste Ware erhalten hat, | 27 | nicht Frachtführer ist, die erste Ware erhalten hat, | ||
28 | 2. | 28 | 2. | ||
29 | bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer | 29 | bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer | ||
30 | bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung | 30 | bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung | ||
31 | von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger | 31 | von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger | ||
32 | befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit Vertragsschluss. | 32 | befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit Vertragsschluss. | ||
33 | (3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den | 33 | (3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den | ||
34 | Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz | 34 | Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz | ||
35 | 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum | 35 | 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum | ||
36 | Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt | 36 | Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt | ||
37 | spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 | 37 | spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 | ||
38 | Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Verträge über | 38 | Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Verträge über | ||
39 | Finanzdienstleistungen nicht anwendbar. | 39 | Finanzdienstleistungen nicht anwendbar. | ||
40 | (4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von | 40 | (4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von | ||
41 | Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen: | 41 | Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen: | ||
42 | 1. | 42 | 1. | ||
43 | bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises | 43 | bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises | ||
44 | verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, | 44 | verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, | ||
45 | 2. | 45 | 2. | ||
46 | bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises | 46 | bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises | ||
47 | verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der | 47 | verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der | ||
48 | Verbraucher vor Beginn der Erbringung | 48 | Verbraucher vor Beginn der Erbringung | ||
49 | a) | 49 | a) | ||
50 | ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der | 50 | ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der | ||
51 | Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, | 51 | Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, | ||
52 | b) | 52 | b) | ||
53 | bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung | 53 | bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung | ||
54 | nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und | 54 | nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und | ||
55 | c) | 55 | c) | ||
56 | seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit | 56 | seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit | ||
57 | vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt, | 57 | vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt, | ||
58 | 3. | 58 | 3. | ||
59 | bei einem Vertrag, bei dem der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich | 59 | bei einem Vertrag, bei dem der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich | ||
60 | aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um Reparaturarbeiten auszuführen, mit der | 60 | aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um Reparaturarbeiten auszuführen, mit der | ||
61 | vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher die in Nummer | 61 | vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher die in Nummer | ||
62 | 2 Buchstabe a und b genannten Voraussetzungen erfüllt hat, | 62 | 2 Buchstabe a und b genannten Voraussetzungen erfüllt hat, | ||
63 | 4. | 63 | 4. | ||
64 | bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen, wenn der | 64 | bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen, wenn der | ||
65 | Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig | 65 | Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig | ||
66 | erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt. | 66 | erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt. | ||
67 | (5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von | 67 | (5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von | ||
68 | nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch | 68 | nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch | ||
69 | unter folgenden Voraussetzungen: | 69 | unter folgenden Voraussetzungen: | ||
70 | 1. | 70 | 1. | ||
71 | bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises | 71 | bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises | ||
72 | verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, | 72 | verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, | ||
73 | 2. | 73 | 2. | ||
74 | bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises | 74 | bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises | ||
75 | verpflichtet, wenn | 75 | verpflichtet, wenn | ||
76 | a) | 76 | a) | ||
n | n | 77 | der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, | ||
78 | b) | ||||
77 | der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der | 79 | der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der | ||
78 | Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, | 80 | Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, | ||
n | 79 | b) | n | 81 | c) |
80 | der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine | 82 | der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine | ||
n | 81 | Zustimmung nach Buchstabe a mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht | n | 83 | Zustimmung nach Buchstabe b mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht |
82 | erlischt, und | 84 | erlischt, und | ||
t | 83 | c) | t | 85 | d) |
84 | der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung | 86 | der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung | ||
85 | gestellt hat. | 87 | gestellt hat. |
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