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Sie können sich § 360 BGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen und liegen die Voraussetzungen für einen verbundenen Vertrag nicht vor, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines damit zusammenhängenden Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. 2Auf die Rückabwicklung des zusammenhängenden Vertrags ist § 358 Absatz 4 Satz 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. 3Widerruft der Verbraucher einen Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einen Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, hat er auch für den zusammenhängenden Vertrag keine Kosten zu tragen; § 357b Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) 1Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Leistung betrifft, die von dem Unternehmer des widerrufenen Vertrags oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Unternehmer des widerrufenen Vertrags erbracht wird. 2Ein Darlehensvertrag ist auch dann ein zusammenhängender Vertrag, wenn das Darlehen, das ein Unternehmer einem Verbraucher gewährt, ausschließlich der Finanzierung des widerrufenen Vertrags dient und die Leistung des Unternehmers aus dem widerrufenen Vertrag in dem Darlehensvertrag genau angegeben ist.
Zusammenhängende Verträge | Zusammenhängende Verträge | ||||
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t | 1 | Zusammenhängende Verträge | t | 1 | Zusammenhängende Verträge |
Zusammenhängende Verträge | Zusammenhängende Verträge | ||||
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f | 1 | (1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete | f | 1 | (1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete |
2 | Willenserklärung wirksam widerrufen und liegen die Voraussetzungen für einen | 2 | Willenserklärung wirksam widerrufen und liegen die Voraussetzungen für einen | ||
3 | verbundenen Vertrag nicht vor, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines | 3 | verbundenen Vertrag nicht vor, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines | ||
4 | damit zusammenhängenden Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr | 4 | damit zusammenhängenden Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr | ||
5 | gebunden. Auf die Rückabwicklung des zusammenhängenden Vertrags ist § 358 | 5 | gebunden. Auf die Rückabwicklung des zusammenhängenden Vertrags ist § 358 | ||
6 | Absatz 4 Satz 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Widerruft der Verbraucher | 6 | Absatz 4 Satz 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Widerruft der Verbraucher | ||
7 | einen Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einen Vertrag über ein langfristiges | 7 | einen Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einen Vertrag über ein langfristiges | ||
8 | Urlaubsprodukt, hat er auch für den zusammenhängenden Vertrag keine Kosten zu | 8 | Urlaubsprodukt, hat er auch für den zusammenhängenden Vertrag keine Kosten zu | ||
t | 9 | tragen; § 357b Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. | t | 9 | tragen; § 357c Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. |
10 | (2) Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem | 10 | (2) Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem | ||
11 | widerrufenen Vertrag aufweist und eine Leistung betrifft, die von dem | 11 | widerrufenen Vertrag aufweist und eine Leistung betrifft, die von dem | ||
12 | Unternehmer des widerrufenen Vertrags oder einem Dritten auf der Grundlage | 12 | Unternehmer des widerrufenen Vertrags oder einem Dritten auf der Grundlage | ||
13 | einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Unternehmer des widerrufenen | 13 | einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Unternehmer des widerrufenen | ||
14 | Vertrags erbracht wird. Ein Darlehensvertrag ist auch dann ein | 14 | Vertrags erbracht wird. Ein Darlehensvertrag ist auch dann ein | ||
15 | zusammenhängender Vertrag, wenn das Darlehen, das ein Unternehmer einem | 15 | zusammenhängender Vertrag, wenn das Darlehen, das ein Unternehmer einem | ||
16 | Verbraucher gewährt, ausschließlich der Finanzierung des widerrufenen Vertrags | 16 | Verbraucher gewährt, ausschließlich der Finanzierung des widerrufenen Vertrags | ||
17 | dient und die Leistung des Unternehmers aus dem widerrufenen Vertrag in dem | 17 | dient und die Leistung des Unternehmers aus dem widerrufenen Vertrag in dem | ||
18 | Darlehensvertrag genau angegeben ist. | 18 | Darlehensvertrag genau angegeben ist. |
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