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Sie können sich § 357a BGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren.
(2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn er
(3) 1Im Falle des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen hat der Darlehensnehmer für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. 2Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war als der vereinbarte Sollzins. 3In diesem Fall ist nur der niedrigere Betrag geschuldet. 4Im Falle des Widerrufs von Verträgen über eine entgeltliche Finanzierungshilfe, die nicht von der Ausnahme des § 506 Absatz 4 erfasst sind, gilt auch Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Unterrichtung über das Widerrufsrecht die Pflichtangaben nach Artikel 247 § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, die das Widerrufsrecht betreffen, treten. 5Darüber hinaus hat der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber nur die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen | Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen | ||||
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t | 1 | Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen | t | 1 | Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen |
2 | geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen | ||||
3 | über Finanzdienstleistungen |
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen | Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen | ||||
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n | 1 | (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. | n | 1 | (1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, |
2 | (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen | 2 | wenn | ||
3 | Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der | ||||
4 | Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum | ||||
5 | Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn er | ||||
6 | 1. | 3 | 1. | ||
n | 7 | vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden | n | 4 | der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur |
8 | ist und | 5 | Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren | ||
6 | nicht notwendig war, und | ||||
9 | 2. | 7 | 2. | ||
n | 10 | ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der | n | 8 | der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer |
11 | Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. | 9 | 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über dessen | ||
12 | Im Falle des Widerrufs von Verträgen über eine entgeltliche | 10 | Widerrufsrecht unterrichtet hat. | ||
13 | Finanzierungshilfe, die von der Ausnahme des § 506 Absatz 4 erfasst sind, gilt | 11 | (2) Der Verbraucher hat Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten | ||
14 | auch § 357 Absatz 5 bis 8 entsprechend. Ist Gegenstand des Vertrags über die | 12 | Dienstleistungen, für die der Vertrag die Zahlung eines Preises vorsieht, oder | ||
15 | entgeltliche Finanzierungshilfe die Lieferung von nicht auf einem körperlichen | 13 | die bis zum Widerruf erfolgte Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht | ||
16 | Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, hat der Verbraucher Wertersatz | 14 | bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder von Fernwärme zu leisten, | ||
17 | für die bis zum Widerruf gelieferten digitalen Inhalte zu leisten, wenn er | 15 | wenn | ||
18 | 1. | 16 | 1. | ||
n | 19 | vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden | n | 17 | der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass mit der |
20 | ist und | 18 | Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, | ||
21 | 2. | 19 | 2. | ||
t | 22 | ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der | t | 20 | bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag der |
23 | Widerrufsfrist mit der Lieferung der digitalen Inhalte beginnt. | 21 | Verbraucher das Verlangen nach Nummer 1 auf einem dauerhaften Datenträger | ||
24 | Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des | 22 | übermittelt hat und | ||
25 | Wertersatzes zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis | 23 | 3. | ||
26 | unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts | 24 | der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer | ||
27 | der erbrachten Leistung zu berechnen. | 25 | 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß | ||
28 | (3) Im Falle des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen hat der | 26 | informiert hat. | ||
29 | Darlehensnehmer für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung | 27 | Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde | ||
30 | des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Bei einem | 28 | zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, so ist der | ||
31 | Immobiliar-Verbraucherdarlehen kann nachgewiesen werden, dass der Wert des | 29 | Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu | ||
32 | Gebrauchsvorteils niedriger war als der vereinbarte Sollzins. In diesem | 30 | berechnen. | ||
33 | Fall ist nur der niedrigere Betrag geschuldet. Im Falle des Widerrufs von | 31 | (3) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Bereitstellung von nicht | ||
34 | Verträgen über eine entgeltliche Finanzierungshilfe, die nicht von der | 32 | auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er | ||
35 | Ausnahme des § 506 Absatz 4 erfasst sind, gilt auch Absatz 2 entsprechend mit | 33 | keinen Wertersatz zu leisten. | ||
36 | der Maßgabe, dass an die Stelle der Unterrichtung über das Widerrufsrecht die | ||||
37 | Pflichtangaben nach Artikel 247 § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 | ||||
38 | des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, die das Widerrufsrecht | ||||
39 | betreffen, treten. Darüber hinaus hat der Darlehensnehmer dem | ||||
40 | Darlehensgeber nur die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber | ||||
41 | gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann. |
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