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Sie können sich § 357 BGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
(2) 1Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. 2Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
(3) 1Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. 2Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.
(4) 1Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. 2Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
(5) Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die empfangenen Waren zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
(6) 1Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. 3Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
(8) 1Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. 2Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat. 3Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. 4Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. 5Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
(9) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen | Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen | ||||
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2 | Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über | 2 | Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über | ||
3 | Finanzdienstleistungen | 3 | Finanzdienstleistungen |
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen | Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen | ||||
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2 | (2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die | 2 | (2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die | ||
3 | Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher | 3 | Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher | ||
4 | zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der | 4 | zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der | ||
5 | Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung | 5 | Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung | ||
6 | entschieden hat. | 6 | entschieden hat. | ||
7 | (3) Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel | 7 | (3) Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel | ||
8 | verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt | 8 | verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt | ||
9 | nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem | 9 | nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem | ||
10 | Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen. | 10 | Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen. | ||
11 | (4) Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung | 11 | (4) Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung | ||
12 | verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den | 12 | verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den | ||
13 | Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, | 13 | Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, | ||
14 | wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. | 14 | wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. | ||
n | 15 | (5) Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die empfangenen Waren | n | ||
16 | zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. | ||||
17 | (6) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der | 15 | (5) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der | ||
18 | Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 | 16 | Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 | ||
19 | Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von | 17 | Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von | ||
20 | dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer | 18 | dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer | ||
t | 21 | sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. Bei außerhalb von | t | 19 | sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. |
22 | Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des | 20 | (6) Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Waren zurückzusenden, wenn der | ||
23 | Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der | 21 | Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. | ||
24 | Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die | ||||
25 | Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können. | ||||
26 | (7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, | ||||
27 | wenn | ||||
28 | 1. | ||||
29 | der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur | ||||
30 | Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren | ||||
31 | nicht notwendig war, und | ||||
32 | 2. | ||||
33 | der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer | ||||
34 | 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht | ||||
35 | unterrichtet hat. | ||||
36 | (8) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von | ||||
37 | Dienstleistungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht | ||||
38 | bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von | ||||
39 | Fernwärme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis | ||||
40 | zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer | ||||
41 | ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der | ||||
42 | Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der | ||||
43 | Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und | ||||
44 | 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß | ||||
45 | informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen | 22 | (7) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die | ||
46 | besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen | 23 | Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers | ||
47 | nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der | 24 | gebracht worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene | ||
48 | Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu | 25 | Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post | ||
49 | legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der | 26 | zurückgesandt werden können. | ||
50 | Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu | 27 | (8) Für die Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über die Bereitstellung | ||
51 | berechnen. | 28 | digitaler Produkte gilt ferner § 327p entsprechend. | ||
52 | (9) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Lieferung von nicht auf | ||||
53 | einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er | ||||
54 | keinen Wertersatz zu leisten. |
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