f | (1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), | f | (1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), |
| findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe | | findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe |
| Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher | | Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher |
| beginnt. | | beginnt. |
| (2) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene | | (2) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene |
| Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von den §§ | | Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von den §§ |
t | 433 bis 435, 437, 439 bis 443, 445a Absatz 1 und 2 sowie von § 445b abweicht, | t | 433 bis 435, 437, 439 bis 443, 445a Absatz 1 und 2 sowie den §§ 445b, 475b und |
| kann sich der Lieferant nicht berufen, wenn dem Rückgriffsgläubiger kein | | 475c abweicht, kann sich der Lieferant nicht berufen, wenn dem |
| gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird. Satz 1 gilt unbeschadet des § | | Rückgriffsgläubiger kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird. Satz 1 |
| 307 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf | | gilt unbeschadet des § 307 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des |
| Schadensersatz. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch | | Anspruchs auf Schadensersatz. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften |
| Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. | | finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen |
| | | werden. |
| (3) Die Absätze 1 und 2 finden auf die Ansprüche des Lieferanten und der | | (3) Die Absätze 1 und 2 finden auf die Ansprüche des Lieferanten und der |
| übrigen Käufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende | | übrigen Käufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende |
| Anwendung, wenn die Schuldner Unternehmer sind. | | Anwendung, wenn die Schuldner Unternehmer sind. |