Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die
2
Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,
3
1.
4
nach § 327l Nacherfüllung verlangen,
5
2.
6
nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag beenden oder nach § 327n den
7
Preis mindern und
8
3.
9
nach § 280 Absatz 1 oder § 327m Absatz 3 Schadensersatz oder nach § 284
10
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.