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Sie können sich § 31b BGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen Schaden, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2§ 31a Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.
(2) 1Sind Vereinsmitglieder nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn die Vereinsmitglieder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Haftung von Vereinsmitgliedern | Haftung von Vereinsmitgliedern | ||||
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t | 1 | Haftung von Vereinsmitgliedern | t | 1 | Haftung von Vereinsmitgliedern |
Haftung von Vereinsmitgliedern | Haftung von Vereinsmitgliedern | ||||
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f | 1 | (1) Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder | f | 1 | (1) Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder |
t | 2 | erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht | t | 2 | erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht |
3 | übersteigt, haften sie dem Verein für einen Schaden, den sie bei der | 3 | übersteigt, haften sie dem Verein für einen Schaden, den sie bei der | ||
4 | Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben | 4 | Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben | ||
5 | verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § | 5 | verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § | ||
6 | 31a Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. | 6 | 31a Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. | ||
7 | (2) Sind Vereinsmitglieder nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz | 7 | (2) Sind Vereinsmitglieder nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz | ||
8 | eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen | 8 | eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen | ||
9 | übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursacht haben, so können sie | 9 | übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursacht haben, so können sie | ||
10 | von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 | 10 | von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 | ||
11 | gilt nicht, wenn die Vereinsmitglieder den Schaden vorsätzlich oder grob | 11 | gilt nicht, wenn die Vereinsmitglieder den Schaden vorsätzlich oder grob | ||
12 | fahrlässig verursacht haben. | 12 | fahrlässig verursacht haben. |
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