Maklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.
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(2) Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist.
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(2) Aufwendungen sind dem Makler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist.
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Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
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Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
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