f | (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die | f | (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die |
| Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der | | Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der |
| Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch | | Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch |
| oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem | | oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem |
| Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der | | Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der |
| unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. | | unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. |
| (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der | | (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der |
| Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten | | Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten |
| zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach | | zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach |
| einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen | | einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen |
| Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. | | Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. |
| Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die | | Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die |
| Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend | | Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend |
| herabzusetzen. | | herabzusetzen. |
t | | t | (3) Ist Wohnungseigentum vermietet und haben die Vertragsparteien nichts |
| | | anderes vereinbart, sind die Betriebskosten abweichend von Absatz 1 nach dem |
| | | für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab |
| | | umzulegen. Widerspricht der Maßstab billigem Ermessen, ist nach Absatz 1 |
| | | umzulegen. |
| (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist | | (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist |
| unwirksam. | | unwirksam. |