Beantragt eine Person Elterngeld, so darf das für die Entgegennahme der
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einen Bericht über die Auswirkungen des Betreuungsgeldes vor. Bis zum 31.
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Anzeige der Geburt zuständige Standesamt der nach § 12 Absatz 1 zuständigen
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Dezember 2017 legt sie einen Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum
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Behörde die erforderlichen Daten über die Beurkundung der Geburt eines Kindes
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Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit vor. Die
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elektronisch übermitteln, wenn die antragstellende Person zuvor in die
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Berichte dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten.
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elektronische Datenübermittlung eingewilligt hat.
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