f | (1) Soweit im Antrag auf Elterngeld Angaben zum voraussichtlichen Einkommen | f | (1) Soweit im Antrag auf Elterngeld Angaben zum voraussichtlichen Einkommen |
| aus Erwerbstätigkeit gemacht wurden, ist nach Ablauf des Bezugszeitraums für | | aus Erwerbstätigkeit gemacht wurden, ist nach Ablauf des Bezugszeitraums für |
| diese Zeit das tatsächliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit nachzuweisen. | | diese Zeit das tatsächliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit nachzuweisen. |
| (1a) Die Mitwirkungspflichten nach § 60 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch | | (1a) Die Mitwirkungspflichten nach § 60 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch |
| gelten | | gelten |
| 1. | | 1. |
| im Falle des § 1 Absatz 8 Satz 2 auch für die andere Person im Sinne des § 1 | | im Falle des § 1 Absatz 8 Satz 2 auch für die andere Person im Sinne des § 1 |
| Absatz 8 Satz 2 und | | Absatz 8 Satz 2 und |
| 2. | | 2. |
| im Falle des § 4b oder des § 4b in Verbindung mit § 4d Satz 1 für beide | | im Falle des § 4b oder des § 4b in Verbindung mit § 4d Satz 1 für beide |
| Personen, die den Partnerschaftsbonus beantragt haben. | | Personen, die den Partnerschaftsbonus beantragt haben. |
| § 65 Absatz 1 und 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. | | § 65 Absatz 1 und 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. |
| (2) Elterngeld wird in den Fällen, in denen die berechtigte Person nach | | (2) Elterngeld wird in den Fällen, in denen die berechtigte Person nach |
| ihren Angaben im Antrag im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen aus | | ihren Angaben im Antrag im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen aus |
| Erwerbstätigkeit haben wird, unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall | | Erwerbstätigkeit haben wird, unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall |
| gezahlt, dass sie entgegen ihren Angaben im Antrag Einkommen aus | | gezahlt, dass sie entgegen ihren Angaben im Antrag Einkommen aus |
| Erwerbstätigkeit hat. In den Fällen, in denen zum Zeitpunkt der | | Erwerbstätigkeit hat. In den Fällen, in denen zum Zeitpunkt der |
| Antragstellung der Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen steuerlichen | | Antragstellung der Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen steuerlichen |
| Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes nicht vorliegt und nach den | | Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes nicht vorliegt und nach den |
| Angaben im Antrag die Beträge nach § 1 Absatz 8 voraussichtlich nicht | | Angaben im Antrag die Beträge nach § 1 Absatz 8 voraussichtlich nicht |
| überschritten werden, wird das Elterngeld unter dem Vorbehalt des Widerrufs | | überschritten werden, wird das Elterngeld unter dem Vorbehalt des Widerrufs |
| für den Fall gezahlt, dass entgegen den Angaben im Antrag die Beträge nach § 1 | | für den Fall gezahlt, dass entgegen den Angaben im Antrag die Beträge nach § 1 |
| Absatz 8 überschritten werden. | | Absatz 8 überschritten werden. |
t | (3) Das Elterngeld wird bis zum Nachweis der jeweils erforderlichen Angaben | t | (3) Über die Höhe des Elterngeldes wird bis zum Nachweis der jeweils |
| vorläufig unter Berücksichtigung der glaubhaft gemachten Angaben gezahlt, wenn | | erforderlichen Angaben vorläufig unter Berücksichtigung der glaubhaft |
| | | gemachten Angaben entschieden, wenn |
| 1. | | 1. |
| zum Zeitpunkt der Antragstellung der Steuerbescheid für den letzten | | zum Zeitpunkt der Antragstellung der Steuerbescheid für den letzten |
| abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes nicht vorliegt | | abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes nicht vorliegt |
| und noch nicht angegeben werden kann, ob die Beträge nach § 1 Absatz 8 | | und noch nicht angegeben werden kann, ob die Beträge nach § 1 Absatz 8 |
| überschritten werden, | | überschritten werden, |
| 2. | | 2. |
| das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt nicht ermittelt werden | | das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt nicht ermittelt werden |
| kann oder | | kann oder |
| 3. | | 3. |
| die berechtigte Person nach den Angaben im Antrag auf Elterngeld im | | die berechtigte Person nach den Angaben im Antrag auf Elterngeld im |
| Bezugszeitraum voraussichtlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat. | | Bezugszeitraum voraussichtlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat. |