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Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten | ||||
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t | 1 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten | t | 1 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten | ||||
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f | 1 | (1) Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die | f | 1 | (1) Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die |
2 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des | 2 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des | ||
3 | Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zulässig | 3 | Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zulässig | ||
4 | 1. durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, wenn sie | 4 | 1. durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, wenn sie | ||
5 | 1. erforderlich ist, um die aus dem Recht der sozialen Sicherheit und des | 5 | 1. erforderlich ist, um die aus dem Recht der sozialen Sicherheit und des | ||
6 | Sozialschutzes erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten | 6 | Sozialschutzes erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten | ||
7 | nachzukommen, | 7 | nachzukommen, | ||
8 | 2. zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, für die Beurteilung der | 8 | 2. zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, für die Beurteilung der | ||
9 | Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die | 9 | Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die | ||
10 | Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die | 10 | Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die | ||
11 | Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- und Sozialbereich oder | 11 | Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- und Sozialbereich oder | ||
12 | aufgrund eines Vertrags der betroffenen Person mit einem Angehörigen eines | 12 | aufgrund eines Vertrags der betroffenen Person mit einem Angehörigen eines | ||
13 | Gesundheitsberufs erforderlich ist und diese Daten von ärztlichem Personal oder | 13 | Gesundheitsberufs erforderlich ist und diese Daten von ärztlichem Personal oder | ||
14 | durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht | 14 | durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht | ||
15 | unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden, | 15 | unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden, | ||
16 | 3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen | 16 | 3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen | ||
17 | Gesundheit, wie des Schutzes vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden | 17 | Gesundheit, wie des Schutzes vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden | ||
18 | Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und | 18 | Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und | ||
19 | Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und | 19 | Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und | ||
20 | Medizinprodukten erforderlich ist; ergänzend zu den in Absatz 2 genannten | 20 | Medizinprodukten erforderlich ist; ergänzend zu den in Absatz 2 genannten | ||
21 | Maßnahmen sind insbesondere die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Vorgaben | 21 | Maßnahmen sind insbesondere die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Vorgaben | ||
22 | zur Wahrung des Berufsgeheimnisses einzuhalten, oder | 22 | zur Wahrung des Berufsgeheimnisses einzuhalten, oder | ||
23 | 4. aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses zwingend | 23 | 4. aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses zwingend | ||
24 | erforderlich ist, | 24 | erforderlich ist, | ||
25 | 2. durch öffentliche Stellen, wenn sie | 25 | 2. durch öffentliche Stellen, wenn sie | ||
26 | 1. zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit | 26 | 1. zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit | ||
27 | erforderlich ist, | 27 | erforderlich ist, | ||
28 | 2. zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung | 28 | 2. zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung | ||
29 | erheblicher Belange des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist oder | 29 | erheblicher Belange des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist oder | ||
30 | 3. aus zwingenden Gründen der Verteidigung oder der Erfüllung über- oder | 30 | 3. aus zwingenden Gründen der Verteidigung oder der Erfüllung über- oder | ||
31 | zwischenstaatlicher Verpflichtungen einer öffentlichen Stelle des Bundes auf dem | 31 | zwischenstaatlicher Verpflichtungen einer öffentlichen Stelle des Bundes auf dem | ||
32 | Gebiet der Krisenbewältigung oder Konfliktverhinderung oder für humanitäre | 32 | Gebiet der Krisenbewältigung oder Konfliktverhinderung oder für humanitäre | ||
33 | Maßnahmen erforderlich ist | 33 | Maßnahmen erforderlich ist | ||
t | t | 34 | und soweit die Interessen des Verantwortlichen an der Datenverarbeitung in den | ||
35 | Fällen der Nummer 1 Buchstabe d und der Nummer 2 die Interessen der | ||||
36 | betroffenen Person überwiegen. | ||||
34 | (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind angemessene und spezifische Maßnahmen | 37 | (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind angemessene und spezifische Maßnahmen | ||
35 | zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen. Unter | 38 | zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen. Unter | ||
36 | Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der | 39 | Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der | ||
37 | Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der | 40 | Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der | ||
38 | unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der | 41 | unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der | ||
39 | Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher | 42 | Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher | ||
40 | Personen können dazu insbesondere gehören: | 43 | Personen können dazu insbesondere gehören: | ||
41 | 1. technisch organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die | 44 | 1. technisch organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die | ||
42 | Verarbeitung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgt, | 45 | Verarbeitung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgt, | ||
43 | 2. Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt | 46 | 2. Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt | ||
44 | werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder | 47 | werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder | ||
45 | entfernt worden sind, | 48 | entfernt worden sind, | ||
46 | 3. Sensibilisierung der an Verarbeitungsvorgängen Beteiligten, | 49 | 3. Sensibilisierung der an Verarbeitungsvorgängen Beteiligten, | ||
47 | 4. Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten, | 50 | 4. Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten, | ||
48 | 5. Beschränkung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten innerhalb der | 51 | 5. Beschränkung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten innerhalb der | ||
49 | verantwortlichen Stelle und von Auftragsverarbeitern, | 52 | verantwortlichen Stelle und von Auftragsverarbeitern, | ||
50 | 6. Pseudonymisierung personenbezogener Daten, | 53 | 6. Pseudonymisierung personenbezogener Daten, | ||
51 | 7. Verschlüsselung personenbezogener Daten, | 54 | 7. Verschlüsselung personenbezogener Daten, | ||
52 | 8. Sicherstellung der Fähigkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit | 55 | 8. Sicherstellung der Fähigkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit | ||
53 | und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung | 56 | und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung | ||
54 | personenbezogener Daten, einschließlich der Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den | 57 | personenbezogener Daten, einschließlich der Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den | ||
55 | Zugang bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch | 58 | Zugang bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch | ||
56 | wiederherzustellen, | 59 | wiederherzustellen, | ||
57 | 9. zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung die Einrichtung eines | 60 | 9. zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung die Einrichtung eines | ||
58 | Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der | 61 | Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der | ||
59 | Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder | 62 | Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder | ||
60 | 10. spezifische Verfahrensregelungen, die im Fall einer Übermittlung oder | 63 | 10. spezifische Verfahrensregelungen, die im Fall einer Übermittlung oder | ||
61 | Verarbeitung für andere Zwecke die Einhaltung der Vorgaben dieses Gesetzes sowie | 64 | Verarbeitung für andere Zwecke die Einhaltung der Vorgaben dieses Gesetzes sowie | ||
62 | der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen. | 65 | der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen. |
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