Innern, für Bau und Heimat, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
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Richter und Staatsanwälte berührt ist, erlässt sie das Bundesministerium des
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Soweit die Besoldung der Richter und Staatsanwälte berührt ist, erlässt sie
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Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für
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das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem
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Verbraucherschutz. Soweit die Besoldung der Soldaten berührt ist, erlässt sie
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Soweit die Besoldung
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das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
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der Soldaten berührt ist, erlässt sie das Bundesministerium des Innern, für
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Verteidigung.
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Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung.
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