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Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten | Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten | ||||
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t | 1 | Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten | t | 1 | Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten |
Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten | Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten | ||||
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f | 1 | (1) Soldaten werden die Dienstkleidung und die Ausrüstung unentgeltlich | f | 1 | (1) Soldaten werden die Dienstkleidung und die Ausrüstung unentgeltlich |
n | 2 | bereitgestellt. Offizieren, deren Restdienstzeit am Tag ihrer Ernennung zum | n | 2 | bereitgestellt. |
3 | Offizier mehr als zwölf Monate beträgt, werden nur die Dienstkleidung, die zur | 3 | (2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann bestimmen, dass Offiziere, | ||
4 | Einsatz- und Arbeitsausstattung gehört, sowie die Ausrüstung unentgeltlich | 4 | deren Restdienstzeit am Tage ihrer Ernennung zum Offizier mehr als zwölf | ||
5 | bereitgestellt. Diesen Offizieren wird für die von ihnen zu beschaffende | 5 | Monate beträgt, Teile der Dienstkleidung, die nicht zur Einsatz- und | ||
6 | Dienstkleidung ein einmaliger Bekleidungszuschuss und für deren besondere | 6 | Arbeitsausstattung gehören, selbst zu beschaffen haben. Diesen Offizieren wird | ||
7 | Abnutzung eine Entschädigung gewährt. Der Zuschuss kann ausgeschiedenen | 7 | ein einmaliger Zuschuss zu den Kosten der von ihnen zu beschaffenden | ||
8 | ehemaligen Offizieren beim Wiedereintritt in die Bundeswehr erneut gewährt | 8 | Dienstkleidung und für deren besondere Abnutzung eine Entschädigung gewährt. | ||
9 | werden. Nicht den Laufbahnen der Offiziere angehörende Berufssoldaten und | 9 | Der Zuschuss kann ausgeschiedenen ehemaligen Offizieren beim Wiedereintritt in | ||
10 | Soldaten auf Zeit erhalten auf Antrag einen Zuschuss für die Beschaffung der | 10 | die Bundeswehr erneut gewährt werden. | ||
11 | Ausgehuniform, wenn sie | 11 | (3) Das Bundesministerium der Verteidigung kann bestimmen, dass Berufssoldaten | ||
12 | und Soldaten auf Zeit, die nicht den Laufbahnen der Offiziere angehören, auf | ||||
13 | Antrag einen Zuschuss zu den Kosten der Beschaffung der Ausgehuniform erhalten | ||||
14 | können, wenn | ||||
12 | 1. auf mindestens acht Jahre verpflichtet sind und | 15 | 1. sie auf mindestens acht Jahre verpflichtet sind und | ||
13 | 2. noch mindestens vier Jahre im Dienst verbleiben; | 16 | 2. noch mindestens vier Jahre im Dienst verbleiben. | ||
14 | nach Ablauf von fünf Jahren kann der Zuschuss erneut gewährt werden. Die | 17 | Nach Ablauf von fünf Jahren kann der Zuschuss erneut gewährt werden. | ||
15 | Zahlungen nach den Sätzen 3 bis 5 sollen an eine vom Bundesministerium der | 18 | (4) Die Zahlungen nach Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie Absatz 3 sollen an eine vom | ||
16 | Verteidigung bestimmte Kleiderkasse geleistet werden. | 19 | Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Kleiderkasse geleistet werden, | ||
20 | die sie treuhänderisch für die Soldaten verwaltet. | ||||
21 | (5) Tragen Soldaten auf dienstliche Anordnung im Dienst statt Dienstkleidung | ||||
22 | eigene Zivilkleidung, erhalten sie für deren besondere Abnutzung eine | ||||
23 | Entschädigung. Offiziere erhalten die Entschädigung nur, solange sie keine | ||||
24 | Entschädigung nach Absatz 2 Satz 2 erhalten. | ||||
17 | (2) Für Soldaten, die auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind, in | 25 | (6) Für Soldaten, die auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind, in | ||
18 | Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wird die Unterkunft unentgeltlich | 26 | Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wird die Unterkunft unentgeltlich | ||
19 | bereitgestellt. | 27 | bereitgestellt. | ||
t | t | 28 | (7) Soldaten werden die notwendigen Kosten für die Fahrten zur Unterkunft und | ||
29 | zurück erstattet. Das Nähere bestimmt das Bundesministerium der Verteidigung | ||||
30 | durch allgemeine Verwaltungsvorschrift. | ||||
20 | (3) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu Absatz 1 erlässt das | 31 | (8) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den Absätzen 1 bis 5 erlässt | ||
21 | Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium | 32 | das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem | ||
22 | des Innern. | 33 | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. |
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