Anwärter, deren Zulassung zum Vorbereitungsdienst das Bestehen der erweiterten
2
Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 Nummer 3 des
3
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vorausgesetzt hat, erhalten einen
4
Anwärtererhöhungsbetrag in Höhe von 10 Prozent des Anwärtergrundbetrages.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.