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Anwärterbezüge | Anwärterbezüge | ||||
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f | 1 | (1) Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter) erhalten | f | 1 | (1) Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter) erhalten |
2 | Anwärterbezüge. | 2 | Anwärterbezüge. | ||
n | 3 | (2) Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag und die | n | 3 | (2) Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag, der |
4 | Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden der Familienzuschlag und die | 4 | Anwärtererhöhungsbetrag und die Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden der | ||
5 | vermögenswirksamen Leistungen gewährt. Zulagen und Vergütungen werden nur | 5 | Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen gewährt. Zulagen und | ||
6 | gewährt, wenn dies gesetzlich besonders bestimmt ist. | 6 | Vergütungen werden nur gewährt, wenn dies gesetzlich besonders bestimmt ist. | ||
7 | (3) Anwärter mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland erhalten zusätzlich Bezüge | 7 | (3) Anwärter mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland erhalten zusätzlich Bezüge | ||
8 | entsprechend der Auslandsbesoldung. Der Berechnung des Mietzuschusses sind der | 8 | entsprechend der Auslandsbesoldung. Der Berechnung des Mietzuschusses sind der | ||
t | 9 | Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag der Stufe 1 und der | t | 9 | Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag der Stufe 1, der |
10 | Anwärtersonderzuschlag zugrunde zu legen. | 10 | Anwärtererhöhungsbetrag und der Anwärtersonderzuschlag zugrunde zu legen. | ||
11 | (4) Absatz 3 gilt nicht für Anwärter, die bei einer von ihnen selbst gewählten | 11 | (4) Absatz 3 gilt nicht für Anwärter, die bei einer von ihnen selbst gewählten | ||
12 | Stelle im Ausland ausgebildet werden. § 55 gilt mit der Maßgabe, dass | 12 | Stelle im Ausland ausgebildet werden. § 55 gilt mit der Maßgabe, dass | ||
13 | mindestens die Bezüge nach Absatz 2 verbleiben. | 13 | mindestens die Bezüge nach Absatz 2 verbleiben. | ||
14 | (5) Für Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium | 14 | (5) Für Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium | ||
15 | ableisten, kann die Gewährung der Anwärterbezüge von der Erfüllung von | 15 | ableisten, kann die Gewährung der Anwärterbezüge von der Erfüllung von | ||
16 | Auflagen abhängig gemacht werden. | 16 | Auflagen abhängig gemacht werden. |
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