Lade...
Lade...
Auslandsdienstbezüge | Auslandsdienstbezüge | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Auslandsdienstbezüge werden gezahlt bei dienstlichem und tatsächlichem | f | 1 | (1) Auslandsdienstbezüge werden gezahlt bei dienstlichem und tatsächlichem |
2 | Wohnsitz im Ausland (ausländischer Dienstort), der nicht einer Tätigkeit im | 2 | Wohnsitz im Ausland (ausländischer Dienstort), der nicht einer Tätigkeit im | ||
3 | Grenzverkehr und nicht einer besonderen Verwendung im Ausland dient | 3 | Grenzverkehr und nicht einer besonderen Verwendung im Ausland dient | ||
4 | (allgemeine Verwendung im Ausland). Sie setzen sich zusammen aus | 4 | (allgemeine Verwendung im Ausland). Sie setzen sich zusammen aus | ||
5 | Auslandszuschlag und Mietzuschuss. | 5 | Auslandszuschlag und Mietzuschuss. | ||
6 | (2) Die Auslandsdienstbezüge werden bei Umsetzung oder Versetzung zwischen dem | 6 | (2) Die Auslandsdienstbezüge werden bei Umsetzung oder Versetzung zwischen dem | ||
7 | Inland und dem Ausland vom Tag nach dem Eintreffen am ausländischen Dienstort | 7 | Inland und dem Ausland vom Tag nach dem Eintreffen am ausländischen Dienstort | ||
8 | bis zum Tag vor der Abreise aus diesem Ort gezahlt. Bei Umsetzung oder | 8 | bis zum Tag vor der Abreise aus diesem Ort gezahlt. Bei Umsetzung oder | ||
9 | Versetzung im Ausland werden sie bis zum Tag des Eintreffens am neuen | 9 | Versetzung im Ausland werden sie bis zum Tag des Eintreffens am neuen | ||
10 | Dienstort nach den für den bisherigen Dienstort maßgebenden Sätzen gezahlt. | 10 | Dienstort nach den für den bisherigen Dienstort maßgebenden Sätzen gezahlt. | ||
11 | (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn der Beamte, Richter oder | 11 | (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn der Beamte, Richter oder | ||
12 | Soldat für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten vom Inland ins Ausland | 12 | Soldat für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten vom Inland ins Ausland | ||
13 | oder im Ausland abgeordnet oder kommandiert ist. Der Abordnung kann eine | 13 | oder im Ausland abgeordnet oder kommandiert ist. Der Abordnung kann eine | ||
14 | Verwendung im Ausland nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes gleichgestellt | 14 | Verwendung im Ausland nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes gleichgestellt | ||
t | 15 | werden. Absatz 1 Satz 1 gilt nicht während der Dauer einer Abordnung oder | t | 15 | werden. Absatz 1 Satz 1 gilt nicht |
16 | Kommandierung vom Ausland ins Inland. Die oberste Dienstbehörde kann im | 16 | 1. bei einer Abordnung oder Kommandierung vom Ausland in das Inland für mehr | ||
17 | Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern Ausnahmen von den Sätzen 1 | 17 | als drei Monate, | ||
18 | und 2 zulassen. | 18 | 2. bei einer Abordnung oder Kommandierung vom Ausland in das Inland für bis zu | ||
19 | drei Monate, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind, | ||||
20 | 3. wenn der Besoldungsempfänger nach der Abordnung oder Kommandierung vom | ||||
21 | Ausland in das Inland nicht mehr in das Ausland zurückkehrt. | ||||
22 | Die oberste Dienstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des | ||||
23 | Innern, für Bau und Heimat Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 zulassen. | ||||
19 | (4) Beamte, Richter und Soldaten, denen für ihre Person das Grundgehalt einer | 24 | (4) Beamte, Richter und Soldaten, denen für ihre Person das Grundgehalt einer | ||
20 | höheren Besoldungsgruppe als der für ihr Amt im Ausland vorgesehenen zusteht, | 25 | höheren Besoldungsgruppe als der für ihr Amt im Ausland vorgesehenen zusteht, | ||
21 | erhalten die Auslandsdienstbezüge nur nach der niedrigeren Besoldungsgruppe. | 26 | erhalten die Auslandsdienstbezüge nur nach der niedrigeren Besoldungsgruppe. | ||
22 | Das Grundgehalt der niedrigeren Besoldungsgruppe und der entsprechende | 27 | Das Grundgehalt der niedrigeren Besoldungsgruppe und der entsprechende | ||
23 | Familienzuschlag werden auch dem Kaufkraftausgleich zugrunde gelegt. | 28 | Familienzuschlag werden auch dem Kaufkraftausgleich zugrunde gelegt. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.