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Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr | Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr | ||||
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t | 1 | Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr | t | 1 | Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr |
Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr | Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr | ||||
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f | 1 | (1) Wer als Kommandosoldat oder als Kampfschwimmer für Einsatzaufgaben der | f | 1 | (1) Wer als Kommandosoldat oder als Kampfschwimmer für Einsatzaufgaben der |
2 | Spezialkräfte der Bundeswehr verwendet oder für eine solche Verwendung | 2 | Spezialkräfte der Bundeswehr verwendet oder für eine solche Verwendung | ||
3 | ausgebildet wird, erhält Prämien nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. | 3 | ausgebildet wird, erhält Prämien nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. | ||
n | 4 | (2) Eine Prämie in Höhe von einmalig 3 000 Euro erhält, wer ab dem 1. April | n | 4 | (2) Eine Prämie in Höhe von einmalig 5 000 Euro erhält, wer ab dem 1. April |
5 | 2008 ein Auswahlverfahren bei den Spezialkräften der Bundeswehr für eine | 5 | 2008 ein Auswahlverfahren bei den Spezialkräften der Bundeswehr für eine | ||
6 | Verwendung im Sinne des Absatzes 1 bestanden hat und ausgebildet wird. Der | 6 | Verwendung im Sinne des Absatzes 1 bestanden hat und ausgebildet wird. Der | ||
7 | Anspruch entsteht mit Beginn dieser Ausbildung. Er erlischt rückwirkend, wenn | 7 | Anspruch entsteht mit Beginn dieser Ausbildung. Er erlischt rückwirkend, wenn | ||
8 | die Ausbildung aus Gründen, die der Soldat zu vertreten hat, endet, bevor der | 8 | die Ausbildung aus Gründen, die der Soldat zu vertreten hat, endet, bevor der | ||
9 | Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 3 entstanden ist. | 9 | Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 3 entstanden ist. | ||
n | 10 | (3) Eine Prämie in Höhe von einmalig 10 000 Euro erhält, wer die Ausbildung | n | 10 | (3) Eine Prämie in Höhe von einmalig 11 000 Euro erhält, wer die Ausbildung |
11 | für Einsatzaufgaben der Spezialkräfte der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossen | 11 | für Einsatzaufgaben der Spezialkräfte der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossen | ||
12 | hat und entsprechend verwendet wird. Der Anspruch entsteht mit Beginn der | 12 | hat und entsprechend verwendet wird. Der Anspruch entsteht mit Beginn der | ||
13 | Verwendung. Er erlischt rückwirkend, wenn die Verwendung aus Gründen, die der | 13 | Verwendung. Er erlischt rückwirkend, wenn die Verwendung aus Gründen, die der | ||
14 | Soldat zu vertreten hat, vor Ablauf von sechs Jahren seit Beginn der | 14 | Soldat zu vertreten hat, vor Ablauf von sechs Jahren seit Beginn der | ||
15 | Ausbildung für eine Verwendung nach Absatz 1 endet. Satz 3 gilt entsprechend, | 15 | Ausbildung für eine Verwendung nach Absatz 1 endet. Satz 3 gilt entsprechend, | ||
16 | wenn diese Verwendung aus Gründen, die der Soldat zu vertreten hat, für einen | 16 | wenn diese Verwendung aus Gründen, die der Soldat zu vertreten hat, für einen | ||
17 | Zeitraum von mehr als drei Monaten unterbrochen und dadurch die | 17 | Zeitraum von mehr als drei Monaten unterbrochen und dadurch die | ||
18 | Verwendungsdauer von insgesamt sechs Jahren nicht erreicht wird. | 18 | Verwendungsdauer von insgesamt sechs Jahren nicht erreicht wird. | ||
n | 19 | (4) Eine Prämie in Höhe von 5 000 Euro pro Jahr erhält, wer über sechs Jahre | n | 19 | (4) Eine Prämie in Höhe von 7 000 Euro pro Jahr erhält, wer über sechs Jahre |
20 | hinaus für Einsatzaufgaben der Spezialkräfte der Bundeswehr zur Verfügung | 20 | hinaus für Einsatzaufgaben der Spezialkräfte der Bundeswehr zur Verfügung | ||
21 | steht. Der Zeitraum von sechs Jahren rechnet ab dem Beginn der Ausbildung für | 21 | steht. Der Zeitraum von sechs Jahren rechnet ab dem Beginn der Ausbildung für | ||
22 | eine Verwendung nach Absatz 1. Der Anspruch entsteht zu Beginn des siebten | 22 | eine Verwendung nach Absatz 1. Der Anspruch entsteht zu Beginn des siebten | ||
23 | oder eines jeden weiteren Jahres der Verwendung. Besteht die Verwendung aus | 23 | oder eines jeden weiteren Jahres der Verwendung. Besteht die Verwendung aus | ||
24 | Gründen, die der Soldat zu vertreten hat, nicht während des gesamten Jahres, | 24 | Gründen, die der Soldat zu vertreten hat, nicht während des gesamten Jahres, | ||
25 | steht nur der Teil der Prämie zu, der der Verwendungsdauer entspricht. | 25 | steht nur der Teil der Prämie zu, der der Verwendungsdauer entspricht. | ||
t | 26 | (5) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 entsteht der Anspruch auf die Prämie für | t | 26 | (5) (weggefallen) |
27 | diejenigen, die sich am 1. Januar 2009 in der Ausbildung befinden, an diesem | 27 | (6) (weggefallen) | ||
28 | Tag. | 28 | (7) (weggefallen) | ||
29 | (6) Für diejenigen, die sich am 1. Januar 2009 in einer entsprechenden | 29 | (8) (weggefallen) | ||
30 | Verwendung befinden, entsteht abweichend von Absatz 3 Satz 2 der Anspruch an | ||||
31 | diesem Tag. Abweichend von Absatz 3 Satz 3 erlischt der Anspruch rückwirkend, | ||||
32 | wenn die Verwendung vor Ablauf von vier Jahren endet; dabei rechnet der | ||||
33 | Zeitraum von vier Jahren ab der tatsächlichen Aufnahme der Verwendung, | ||||
34 | frühestens aber ab dem 1. April 2008. | ||||
35 | (7) Wer am 1. Januar 2009 bereits länger als sechs Jahre für Einsatzaufgaben | ||||
36 | der Spezialkräfte der Bundeswehr zur Verfügung steht, hat Anspruch auf die | ||||
37 | Prämie nach Absatz 4 mit der Maßgabe, dass für das siebte oder ein weiteres | ||||
38 | Verlängerungsjahr der Zeitraum frühestens ab dem 1. April 2008 rechnet. | ||||
39 | (8) Die Prämien nach den Absätzen 3 und 4 werden in den Fällen des Absatzes 6 | ||||
40 | oder des Absatzes 7 nicht nebeneinander gewährt. | ||||
41 | (9) (weggefallen) | 30 | (9) (weggefallen) |
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