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Eingangsämter für Beamte | Eingangsämter für Beamte | ||||
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t | 1 | Eingangsämter für Beamte | t | 1 | Eingangsämter für Beamte |
Eingangsämter für Beamte | Eingangsämter für Beamte | ||||
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f | 1 | (1) Die Eingangsämter für Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen: | f | 1 | (1) Die Eingangsämter für Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen: |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
t | 3 | in Laufbahnen des einfachen Dienstes der Besoldungsgruppe A 2, A 3 oder A 4, | t | 3 | in Laufbahnen des einfachen Dienstes der Besoldungsgruppe A 3 oder A 4, |
4 | 2. | 4 | 2. | ||
5 | in Laufbahnen | 5 | in Laufbahnen | ||
6 | a) | 6 | a) | ||
7 | des mittleren nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6, | 7 | des mittleren nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6, | ||
8 | b) | 8 | b) | ||
9 | des mittleren technischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7, | 9 | des mittleren technischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7, | ||
10 | c) | 10 | c) | ||
11 | des mittleren nichttechnischen Dienstes bei der Zollverwaltung der | 11 | des mittleren nichttechnischen Dienstes bei der Zollverwaltung der | ||
12 | Besoldungsgruppe A 7, | 12 | Besoldungsgruppe A 7, | ||
13 | 3. | 13 | 3. | ||
14 | in Laufbahnen des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 9, | 14 | in Laufbahnen des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 9, | ||
15 | 4. | 15 | 4. | ||
16 | in Laufbahnen des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A 13. | 16 | in Laufbahnen des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A 13. | ||
17 | (2) __1 Soweit für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen technischen | 17 | (2) __1 Soweit für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen technischen | ||
18 | Verwaltungsdienstes oder des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes ein | 18 | Verwaltungsdienstes oder des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes ein | ||
19 | mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger | 19 | mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger | ||
20 | Abschluss gefordert wird, ist das Eingangsamt für Beamte mit einem solchen | 20 | Abschluss gefordert wird, ist das Eingangsamt für Beamte mit einem solchen | ||
21 | Abschluss der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 zuzuweisen. __2 Dies gilt auch | 21 | Abschluss der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 zuzuweisen. __2 Dies gilt auch | ||
22 | für Beamte in technischen Fachverwendungen in Sonderlaufbahnen des gehobenen | 22 | für Beamte in technischen Fachverwendungen in Sonderlaufbahnen des gehobenen | ||
23 | Dienstes mit einem Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen oder einem | 23 | Dienstes mit einem Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen oder einem | ||
24 | naturwissenschaftlichen Studiengang oder in einem Studiengang, bei dem Inhalte | 24 | naturwissenschaftlichen Studiengang oder in einem Studiengang, bei dem Inhalte | ||
25 | aus den Bereichen der Informatik oder der Informationstechnik überwiegen. | 25 | aus den Bereichen der Informatik oder der Informationstechnik überwiegen. |
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