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Integrationsprogramm | Integrationsprogramm | ||||
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f | 1 | Der Integrationskurs soll durch weitere Integrationsangebote des Bundes | f | 1 | Der Integrationskurs soll durch weitere Integrationsangebote des Bundes |
2 | und der Länder, insbesondere sozialpädagogische und migrationsspezifische | 2 | und der Länder, insbesondere sozialpädagogische und migrationsspezifische | ||
t | 3 | Beratungsangebote, ergänzt werden. Das Bundesministerium des Innern oder | t | 3 | Beratungsangebote, ergänzt werden. Das Bundesministerium des Innern, für |
4 | die von ihm bestimmte Stelle entwickelt ein bundesweites Integrationsprogramm, | 4 | Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle entwickelt ein bundesweites | ||
5 | in dem insbesondere die bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, | 5 | Integrationsprogramm, in dem insbesondere die bestehenden Integrationsangebote | ||
6 | Kommunen und privaten Trägern für Ausländer und Spätaussiedler festgestellt | 6 | von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern für Ausländer und | ||
7 | und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrationsangebote vorgelegt | 7 | Spätaussiedler festgestellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der | ||
8 | werden. Bei der Entwicklung des bundesweiten Integrationsprogramms sowie | 8 | Integrationsangebote vorgelegt werden. Bei der Entwicklung des | ||
9 | der Erstellung von Informationsmaterialien über bestehende | 9 | bundesweiten Integrationsprogramms sowie der Erstellung von | ||
10 | Integrationsangebote werden die Länder, die Kommunen und die | 10 | Informationsmaterialien über bestehende Integrationsangebote werden die | ||
11 | Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Beauftragte der | 11 | Länder, die Kommunen und die Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und | ||
12 | Bundesregierung für Aussiedlerfragen beteiligt. Darüber hinaus sollen | 12 | Kommunen sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen | ||
13 | Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die Träger der | 13 | beteiligt. Darüber hinaus sollen Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, | ||
14 | freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gesellschaftliche Interessenverbände | 14 | Arbeitgeberverbände, die Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige | ||
15 | beteiligt werden. | 15 | gesellschaftliche Interessenverbände beteiligt werden. |
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