f | (1) Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines | f | (1) Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines |
| unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. Ein unternehmensinterner | | unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. Ein unternehmensinterner |
| Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers | | Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers |
| 1. | | 1. |
| in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, dem der Ausländer | | in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, dem der Ausländer |
| angehört, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, | | angehört, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, |
| oder | | oder |
| 2. | | 2. |
| in eine inländische Niederlassung eines anderen Unternehmens der | | in eine inländische Niederlassung eines anderen Unternehmens der |
| Unternehmensgruppe, zu der auch dasjenige Unternehmen mit Sitz außerhalb der | | Unternehmensgruppe, zu der auch dasjenige Unternehmen mit Sitz außerhalb der |
| Europäischen Union gehört, dem der Ausländer angehört. | | Europäischen Union gehört, dem der Ausländer angehört. |
| (2) Einem Ausländer wird die ICT-Karte erteilt, wenn | | (2) Einem Ausländer wird die ICT-Karte erteilt, wenn |
| 1. | | 1. |
| er in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder Spezialist tätig | | er in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder Spezialist tätig |
| wird, | | wird, |
| 2. | | 2. |
| er dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe unmittelbar vor Beginn des | | er dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe unmittelbar vor Beginn des |
| unternehmensinternen Transfers seit mindestens sechs Monaten und für die Zeit | | unternehmensinternen Transfers seit mindestens sechs Monaten und für die Zeit |
| des Transfers ununterbrochen angehört, | | des Transfers ununterbrochen angehört, |
| 3. | | 3. |
| der unternehmensinterne Transfer mehr als 90 Tage dauert, | | der unternehmensinterne Transfer mehr als 90 Tage dauert, |
| 4. | | 4. |
| der Ausländer einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers | | der Ausländer einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers |
| gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben | | gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben |
| vorweist, worin enthalten sind: | | vorweist, worin enthalten sind: |
| a) | | a) |
| Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für | | Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für |
| die Dauer des unternehmensinternen Transfers sowie | | die Dauer des unternehmensinternen Transfers sowie |
| b) | | b) |
| der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des unternehmensinternen | | der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des unternehmensinternen |
| Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des | | Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des |
| gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann, | | gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann, |
| und | | und |
| 5. | | 5. |
| er seine berufliche Qualifikation nachweist. | | er seine berufliche Qualifikation nachweist. |
| Führungskraft im Sinne dieses Gesetzes ist eine in einer Schlüsselposition | | Führungskraft im Sinne dieses Gesetzes ist eine in einer Schlüsselposition |
| beschäftigte Person, die in erster Linie die aufnehmende Niederlassung leitet | | beschäftigte Person, die in erster Linie die aufnehmende Niederlassung leitet |
| und die hauptsächlich unter der allgemeinen Aufsicht des Leitungsorgans oder | | und die hauptsächlich unter der allgemeinen Aufsicht des Leitungsorgans oder |
| der Anteilseigner oder gleichwertiger Personen steht oder von ihnen allgemeine | | der Anteilseigner oder gleichwertiger Personen steht oder von ihnen allgemeine |
| Weisungen erhält. Diese Position schließt die Leitung der aufnehmenden | | Weisungen erhält. Diese Position schließt die Leitung der aufnehmenden |
| Niederlassung oder einer Abteilung oder Unterabteilung der aufnehmenden | | Niederlassung oder einer Abteilung oder Unterabteilung der aufnehmenden |
| Niederlassung, die Überwachung und Kontrolle der Arbeit des sonstigen Aufsicht | | Niederlassung, die Überwachung und Kontrolle der Arbeit des sonstigen Aufsicht |
| führenden Personals und der Fach- und Führungskräfte sowie die Befugnis zur | | führenden Personals und der Fach- und Führungskräfte sowie die Befugnis zur |
| Empfehlung einer Anstellung, Entlassung oder sonstigen personellen Maßnahme | | Empfehlung einer Anstellung, Entlassung oder sonstigen personellen Maßnahme |
| ein. Spezialist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über unerlässliche | | ein. Spezialist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über unerlässliche |
| Spezialkenntnisse über die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die | | Spezialkenntnisse über die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die |
| Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung, ein hohes Qualifikationsniveau | | Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung, ein hohes Qualifikationsniveau |
| sowie angemessene Berufserfahrung verfügt. | | sowie angemessene Berufserfahrung verfügt. |
| (3) Die ICT-Karte wird einem Ausländer auch erteilt, wenn | | (3) Die ICT-Karte wird einem Ausländer auch erteilt, wenn |
| 1. | | 1. |
| er als Trainee im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers tätig wird und | | er als Trainee im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers tätig wird und |
| 2. | | 2. |
| die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen. | | die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen. |
| Trainee im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über einen Hochschulabschluss | | Trainee im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über einen Hochschulabschluss |
| verfügt, ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder | | verfügt, ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder |
| der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient, und | | der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient, und |
| entlohnt wird. | | entlohnt wird. |
| (4) Die ICT-Karte wird erteilt | | (4) Die ICT-Karte wird erteilt |
| 1. | | 1. |
| bei Führungskräften und bei Spezialisten für die Dauer des Transfers, | | bei Führungskräften und bei Spezialisten für die Dauer des Transfers, |
| höchstens jedoch für drei Jahre und | | höchstens jedoch für drei Jahre und |
| 2. | | 2. |
| bei Trainees für die Dauer des Transfers, höchstens jedoch für ein Jahr. | | bei Trainees für die Dauer des Transfers, höchstens jedoch für ein Jahr. |
| Durch eine Verlängerung der ICT-Karte dürfen die in Satz 1 genannten | | Durch eine Verlängerung der ICT-Karte dürfen die in Satz 1 genannten |
| Höchstfristen nicht überschritten werden. | | Höchstfristen nicht überschritten werden. |
| (5) Die ICT-Karte wird nicht erteilt, wenn der Ausländer | | (5) Die ICT-Karte wird nicht erteilt, wenn der Ausländer |
| 1. | | 1. |
| auf Grund von Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren | | auf Grund von Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren |
| Mitgliedstaaten einerseits und Drittstaaten andererseits ein Recht auf freien | | Mitgliedstaaten einerseits und Drittstaaten andererseits ein Recht auf freien |
| Personenverkehr genießt, das dem der Unionsbürger gleichwertig ist, | | Personenverkehr genießt, das dem der Unionsbürger gleichwertig ist, |
| 2. | | 2. |
| in einem Unternehmen mit Sitz in einem dieser Drittstaaten beschäftigt ist | | in einem Unternehmen mit Sitz in einem dieser Drittstaaten beschäftigt ist |
| oder | | oder |
| 3. | | 3. |
| im Rahmen seines Studiums ein Praktikum absolviert. | | im Rahmen seines Studiums ein Praktikum absolviert. |
| (6) Die ICT-Karte wird darüber hinaus nicht erteilt, wenn | | (6) Die ICT-Karte wird darüber hinaus nicht erteilt, wenn |
| 1. | | 1. |
n | | n | die aufnehmende Niederlassung hauptsächlich zu dem Zweck gegründet wurde, |
| | | die Einreise von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern zu erleichtern, |
| | | 2. |
| sich der Ausländer im Rahmen der Möglichkeiten der Einreise und des | | sich der Ausländer im Rahmen der Möglichkeiten der Einreise und des |
| Aufenthalts in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Zwecken des | | Aufenthalts in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Zwecken des |
| unternehmensinternen Transfers im Rahmen des Transfers länger in einem anderen | | unternehmensinternen Transfers im Rahmen des Transfers länger in einem anderen |
| Mitgliedstaat aufhalten wird als im Bundesgebiet oder | | Mitgliedstaat aufhalten wird als im Bundesgebiet oder |
t | 2. | t | 3. |
| der Antrag vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Ende des letzten | | der Antrag vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Ende des letzten |
| Aufenthalts des Ausländers zum Zweck des unternehmensinternen Transfers im | | Aufenthalts des Ausländers zum Zweck des unternehmensinternen Transfers im |
| Bundesgebiet gestellt wird. | | Bundesgebiet gestellt wird. |
| (7) Diese Vorschrift dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/66/EU des | | (7) Diese Vorschrift dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/66/EU des |
| Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die | | Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die |
| Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im | | Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im |
| Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. | | Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. |
| 1). | | 1). |