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ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer | ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer | ||||
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t | 1 | ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer | t | 1 | ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer |
ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer | ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer | ||||
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f | 1 | (1) Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines | f | 1 | (1) Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines |
2 | unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. Ein unternehmensinterner | 2 | unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. Ein unternehmensinterner | ||
3 | Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers | 3 | Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, dem der Ausländer | 5 | in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, dem der Ausländer | ||
6 | angehört, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, | 6 | angehört, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, | ||
7 | oder | 7 | oder | ||
8 | 2. | 8 | 2. | ||
9 | in eine inländische Niederlassung eines anderen Unternehmens der | 9 | in eine inländische Niederlassung eines anderen Unternehmens der | ||
10 | Unternehmensgruppe, zu der auch dasjenige Unternehmen mit Sitz außerhalb der | 10 | Unternehmensgruppe, zu der auch dasjenige Unternehmen mit Sitz außerhalb der | ||
11 | Europäischen Union gehört, dem der Ausländer angehört. | 11 | Europäischen Union gehört, dem der Ausländer angehört. | ||
12 | (2) Einem Ausländer wird die ICT-Karte erteilt, wenn | 12 | (2) Einem Ausländer wird die ICT-Karte erteilt, wenn | ||
13 | 1. | 13 | 1. | ||
14 | er in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder Spezialist tätig | 14 | er in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder Spezialist tätig | ||
15 | wird, | 15 | wird, | ||
16 | 2. | 16 | 2. | ||
17 | er dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe unmittelbar vor Beginn des | 17 | er dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe unmittelbar vor Beginn des | ||
18 | unternehmensinternen Transfers seit mindestens sechs Monaten und für die Zeit | 18 | unternehmensinternen Transfers seit mindestens sechs Monaten und für die Zeit | ||
19 | des Transfers ununterbrochen angehört, | 19 | des Transfers ununterbrochen angehört, | ||
20 | 3. | 20 | 3. | ||
21 | der unternehmensinterne Transfer mehr als 90 Tage dauert, | 21 | der unternehmensinterne Transfer mehr als 90 Tage dauert, | ||
22 | 4. | 22 | 4. | ||
23 | der Ausländer einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers | 23 | der Ausländer einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers | ||
24 | gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben | 24 | gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben | ||
25 | vorweist, worin enthalten sind: | 25 | vorweist, worin enthalten sind: | ||
26 | a) | 26 | a) | ||
27 | Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für | 27 | Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für | ||
28 | die Dauer des unternehmensinternen Transfers sowie | 28 | die Dauer des unternehmensinternen Transfers sowie | ||
29 | b) | 29 | b) | ||
30 | der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des unternehmensinternen | 30 | der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des unternehmensinternen | ||
31 | Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des | 31 | Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des | ||
32 | gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann, | 32 | gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann, | ||
33 | und | 33 | und | ||
34 | 5. | 34 | 5. | ||
35 | er seine berufliche Qualifikation nachweist. | 35 | er seine berufliche Qualifikation nachweist. | ||
36 | Führungskraft im Sinne dieses Gesetzes ist eine in einer Schlüsselposition | 36 | Führungskraft im Sinne dieses Gesetzes ist eine in einer Schlüsselposition | ||
37 | beschäftigte Person, die in erster Linie die aufnehmende Niederlassung leitet | 37 | beschäftigte Person, die in erster Linie die aufnehmende Niederlassung leitet | ||
38 | und die hauptsächlich unter der allgemeinen Aufsicht des Leitungsorgans oder | 38 | und die hauptsächlich unter der allgemeinen Aufsicht des Leitungsorgans oder | ||
39 | der Anteilseigner oder gleichwertiger Personen steht oder von ihnen allgemeine | 39 | der Anteilseigner oder gleichwertiger Personen steht oder von ihnen allgemeine | ||
40 | Weisungen erhält. Diese Position schließt die Leitung der aufnehmenden | 40 | Weisungen erhält. Diese Position schließt die Leitung der aufnehmenden | ||
41 | Niederlassung oder einer Abteilung oder Unterabteilung der aufnehmenden | 41 | Niederlassung oder einer Abteilung oder Unterabteilung der aufnehmenden | ||
42 | Niederlassung, die Überwachung und Kontrolle der Arbeit des sonstigen Aufsicht | 42 | Niederlassung, die Überwachung und Kontrolle der Arbeit des sonstigen Aufsicht | ||
43 | führenden Personals und der Fach- und Führungskräfte sowie die Befugnis zur | 43 | führenden Personals und der Fach- und Führungskräfte sowie die Befugnis zur | ||
44 | Empfehlung einer Anstellung, Entlassung oder sonstigen personellen Maßnahme | 44 | Empfehlung einer Anstellung, Entlassung oder sonstigen personellen Maßnahme | ||
45 | ein. Spezialist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über unerlässliche | 45 | ein. Spezialist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über unerlässliche | ||
46 | Spezialkenntnisse über die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die | 46 | Spezialkenntnisse über die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die | ||
47 | Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung, ein hohes Qualifikationsniveau | 47 | Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung, ein hohes Qualifikationsniveau | ||
48 | sowie angemessene Berufserfahrung verfügt. | 48 | sowie angemessene Berufserfahrung verfügt. | ||
49 | (3) Die ICT-Karte wird einem Ausländer auch erteilt, wenn | 49 | (3) Die ICT-Karte wird einem Ausländer auch erteilt, wenn | ||
50 | 1. | 50 | 1. | ||
51 | er als Trainee im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers tätig wird und | 51 | er als Trainee im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers tätig wird und | ||
52 | 2. | 52 | 2. | ||
53 | die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen. | 53 | die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen. | ||
54 | Trainee im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über einen Hochschulabschluss | 54 | Trainee im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über einen Hochschulabschluss | ||
55 | verfügt, ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder | 55 | verfügt, ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder | ||
56 | der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient, und | 56 | der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient, und | ||
57 | entlohnt wird. | 57 | entlohnt wird. | ||
58 | (4) Die ICT-Karte wird erteilt | 58 | (4) Die ICT-Karte wird erteilt | ||
59 | 1. | 59 | 1. | ||
60 | bei Führungskräften und bei Spezialisten für die Dauer des Transfers, | 60 | bei Führungskräften und bei Spezialisten für die Dauer des Transfers, | ||
61 | höchstens jedoch für drei Jahre und | 61 | höchstens jedoch für drei Jahre und | ||
62 | 2. | 62 | 2. | ||
63 | bei Trainees für die Dauer des Transfers, höchstens jedoch für ein Jahr. | 63 | bei Trainees für die Dauer des Transfers, höchstens jedoch für ein Jahr. | ||
64 | Durch eine Verlängerung der ICT-Karte dürfen die in Satz 1 genannten | 64 | Durch eine Verlängerung der ICT-Karte dürfen die in Satz 1 genannten | ||
65 | Höchstfristen nicht überschritten werden. | 65 | Höchstfristen nicht überschritten werden. | ||
66 | (5) Die ICT-Karte wird nicht erteilt, wenn der Ausländer | 66 | (5) Die ICT-Karte wird nicht erteilt, wenn der Ausländer | ||
67 | 1. | 67 | 1. | ||
68 | auf Grund von Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren | 68 | auf Grund von Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren | ||
69 | Mitgliedstaaten einerseits und Drittstaaten andererseits ein Recht auf freien | 69 | Mitgliedstaaten einerseits und Drittstaaten andererseits ein Recht auf freien | ||
70 | Personenverkehr genießt, das dem der Unionsbürger gleichwertig ist, | 70 | Personenverkehr genießt, das dem der Unionsbürger gleichwertig ist, | ||
71 | 2. | 71 | 2. | ||
72 | in einem Unternehmen mit Sitz in einem dieser Drittstaaten beschäftigt ist | 72 | in einem Unternehmen mit Sitz in einem dieser Drittstaaten beschäftigt ist | ||
73 | oder | 73 | oder | ||
74 | 3. | 74 | 3. | ||
75 | im Rahmen seines Studiums ein Praktikum absolviert. | 75 | im Rahmen seines Studiums ein Praktikum absolviert. | ||
76 | (6) Die ICT-Karte wird darüber hinaus nicht erteilt, wenn | 76 | (6) Die ICT-Karte wird darüber hinaus nicht erteilt, wenn | ||
77 | 1. | 77 | 1. | ||
n | n | 78 | die aufnehmende Niederlassung hauptsächlich zu dem Zweck gegründet wurde, | ||
79 | die Einreise von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern zu erleichtern, | ||||
80 | 2. | ||||
78 | sich der Ausländer im Rahmen der Möglichkeiten der Einreise und des | 81 | sich der Ausländer im Rahmen der Möglichkeiten der Einreise und des | ||
79 | Aufenthalts in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Zwecken des | 82 | Aufenthalts in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Zwecken des | ||
80 | unternehmensinternen Transfers im Rahmen des Transfers länger in einem anderen | 83 | unternehmensinternen Transfers im Rahmen des Transfers länger in einem anderen | ||
81 | Mitgliedstaat aufhalten wird als im Bundesgebiet oder | 84 | Mitgliedstaat aufhalten wird als im Bundesgebiet oder | ||
t | 82 | 2. | t | 85 | 3. |
83 | der Antrag vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Ende des letzten | 86 | der Antrag vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Ende des letzten | ||
84 | Aufenthalts des Ausländers zum Zweck des unternehmensinternen Transfers im | 87 | Aufenthalts des Ausländers zum Zweck des unternehmensinternen Transfers im | ||
85 | Bundesgebiet gestellt wird. | 88 | Bundesgebiet gestellt wird. | ||
86 | (7) Diese Vorschrift dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/66/EU des | 89 | (7) Diese Vorschrift dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/66/EU des | ||
87 | Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die | 90 | Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die | ||
88 | Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im | 91 | Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im | ||
89 | Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. | 92 | Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. | ||
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