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Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung | Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung | ||||
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t | 1 | Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung | t | 1 | Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung |
Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung | Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung | ||||
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f | 1 | (1) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und | f | 1 | (1) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und |
2 | Weiterbildung kann erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 | 2 | Weiterbildung kann erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 | ||
3 | zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche | 3 | zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche | ||
4 | Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der | 4 | Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der | ||
5 | Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Während des Aufenthalts nach Satz 1 | 5 | Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Während des Aufenthalts nach Satz 1 | ||
6 | darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck | 6 | darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck | ||
7 | einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als | 7 | einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als | ||
8 | Fachkraft, der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen | 8 | Fachkraft, der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen | ||
9 | Kenntnissen nach § 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs | 9 | Kenntnissen nach § 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs | ||
10 | erteilt werden. Der Aufenthaltszweck der betrieblichen qualifizierten | 10 | erteilt werden. Der Aufenthaltszweck der betrieblichen qualifizierten | ||
11 | Berufsausbildung nach Satz 1 umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses | 11 | Berufsausbildung nach Satz 1 umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses | ||
12 | zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung, insbesondere den Besuch eines | 12 | zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung, insbesondere den Besuch eines | ||
13 | berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung. | 13 | berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung. | ||
14 | (2) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung | 14 | (2) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung | ||
15 | kann erteilt werden, wenn sie nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen | 15 | kann erteilt werden, wenn sie nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen | ||
16 | zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungsgang | 16 | zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungsgang | ||
17 | nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates richtet. Bilaterale | 17 | nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates richtet. Bilaterale | ||
18 | oder multilaterale Vereinbarungen der Länder mit öffentlichen Stellen in einem | 18 | oder multilaterale Vereinbarungen der Länder mit öffentlichen Stellen in einem | ||
19 | anderen Staat über den Besuch inländischer Schulen durch ausländische Schüler | 19 | anderen Staat über den Besuch inländischer Schulen durch ausländische Schüler | ||
20 | bleiben unberührt. Aufenthaltserlaubnisse zur Teilnahme am Schulbesuch | 20 | bleiben unberührt. Aufenthaltserlaubnisse zur Teilnahme am Schulbesuch | ||
21 | können auf Grund solcher Vereinbarungen nur erteilt werden, wenn die für das | 21 | können auf Grund solcher Vereinbarungen nur erteilt werden, wenn die für das | ||
22 | Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung zugestimmt | 22 | Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung zugestimmt | ||
23 | hat. | 23 | hat. | ||
24 | (3) Handelt es sich um eine qualifizierte Berufsausbildung, berechtigt die | 24 | (3) Handelt es sich um eine qualifizierte Berufsausbildung, berechtigt die | ||
t | 25 | Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen | t | 25 | Aufenthaltserlaubnis nur zur Ausübung einer von der Berufsausbildung |
26 | Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche. Bei einer qualifizierten | 26 | unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche; handelt es sich nicht | ||
27 | um eine qualifizierte Berufsausbildung, ist eine Erwerbstätigkeit neben der | ||||
28 | Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung nicht erlaubt. Bei einer | ||||
27 | Berufsausbildung wird ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse | 29 | qualifizierten Berufsausbildung wird ein Nachweis über ausreichende deutsche | ||
28 | verlangt, wenn die für die konkrete qualifizierte Berufsausbildung | 30 | Sprachkenntnisse verlangt, wenn die für die konkrete qualifizierte | ||
29 | erforderlichen Sprachkenntnisse weder durch die Bildungseinrichtung geprüft | 31 | Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse weder durch die | ||
30 | worden sind noch durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden | 32 | Bildungseinrichtung geprüft worden sind noch durch einen vorbereitenden | ||
31 | sollen. | 33 | Deutschsprachkurs erworben werden sollen. | ||
32 | (4) Bevor die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer qualifizierten | 34 | (4) Bevor die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer qualifizierten | ||
33 | Berufsausbildung aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, | 35 | Berufsausbildung aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, | ||
34 | zurückgenommen, widerrufen oder gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 nachträglich | 36 | zurückgenommen, widerrufen oder gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 nachträglich | ||
35 | verkürzt wird, ist dem Ausländer für die Dauer von bis zu sechs Monaten die | 37 | verkürzt wird, ist dem Ausländer für die Dauer von bis zu sechs Monaten die | ||
36 | Möglichkeit zu geben, einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen. | 38 | Möglichkeit zu geben, einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen. |
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