Minderjährige Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von
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100 Euro, wenn sie für den Monat Oktober 2022 Anspruch auf Leistungen nach
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diesem Gesetz haben. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Ausgenommen von
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der Einmalzahlung nach Satz 1 sind Leistungsberechtigte, für
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die in einem der Monate von Januar bis Oktober 2022 ein Anspruch auf
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Kindergeld besteht.
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