Erwachsene Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf
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Leistungen haben, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der
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COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine
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Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, sofern sie nicht § 3a Absatz 1 Nummer 3a
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zuzuordnen sind.
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